Patentverwerter wirft HTC Irreführung vor
HTC vs. IPCom: Streit um Verkaufsverbot für Smartphones
Der Münchner Patentverwerter IPCom drängt weiter auf ein Verkaufsverbot aller HTC-Smartphones in Deutschland. Der taiwanische Smartphone-Hersteller behauptet hingegen, durch eine neue technische Lösung keine Patente mehr zu verletzen. IPCom zweifelt dies an.

HTCs Aussage, dass das Geschäft in Deutschland wie üblich weiterlaufe, sei irreführend, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter. Das Patent sei weiterhin gültig und betreffe alle 3G-fähigen Geräte von HTC, fügte er hinzu. Schließlich handele es sich bei der betroffenen Technik um einen essentiellen Bestandteil des 3G-Standards. IPCom droht HTC nun mit Geldstrafen für den Fall, dass das Unternehmen den Verkauf seiner 3G-fähigen Smartphones fortsetzt.
HTC: Forderungen sind ungültig
HTC hatte kürzlich einen Einspruch gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Mannheim aus dem Jahr 2009 zurückgezogen. Das Gericht hatte HTC für schuldig befunden, Patente von IPCom zu verletzen. Damit ist laut IPCom juristisch der Weg frei für ein Verkaufsverbot von HTC-Geräten in Deutschland.
Der taiwanische Smartphone-Hersteller sieht dagegen die Forderung von IPCom als ungültig an, dies habe auch das deutsche Bundespatentgericht entschieden. Das Urteil wird aber aktuell angefochten. HTC sieht dennoch keine Probleme auf sich zu kommen, da man eine technische Lösung gefunden habe, das Patent zu umgehen. "Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC-Smartphones in Deutschland haben", heißt es in einem Statement des Unternehmens, das netzwelt vorliegt.
