Prozess in Belgien
Entscheidung: Provider müssen keine präventiven Urheberrechtskontrollen durchführen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die Filterung oder Kontrolle von Datenverkehr seitens der Internet-Zugangsanbieter gegen EU-Recht verstößt. Dies bedeutet, dass Provider auch zukünftig nicht dazu gezwungen werden können, ihren Datenverkehr präventiv auf Urheberrechtsverletzungen zu scannen.

Grund für die aktuelle Entscheidung des EuGH ist ein Rechtsstreit zwischen dem Provider Scarlet Extended und der belgischen Verwertungsgesellschaft SABAM (Société d'Auteurs Belge). Ähnlich wie die deutsche GEMA hat sie die Aufgabe, die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken zu genehmigen.
Urheberrechtsverletzungen
Auslöser des Konflikts waren Titel aus dem Repertoire von SABAM, die von Scarlet Extended-Kunden über ein Peer-to-Peer-Programm getauscht wurden. Diesbezüglich wollte die Verwertungsgesellschaft den Provider wegen Filesharing zu einer Strafzahlung und künftiger Überprüfung des eigenen Datenverkehr auf Urheberrechtsverletzungen zwingen. Dieser wandte sich daraufhin an den Europäischen Gerichtshof, um die Rechtmäßigkeit einer solchen allgemeinen Kontrolle und Filterung des Systems abzuklären. Die Bedenken von Scarlet Extended wurden nun durch den Europäischen Gerichtshof bestätigt.
Entscheidung des Gerichts
Der Entscheidung zufolge gerate eine präventive Scannpflicht für den Provider in Konflikt nicht nur mit der unternehmerischen Freiheit, sondern auch mit dem Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten sowie dem Recht auf freien Empfang und Sendung von Informationen. Das Recht auf geistiges Eigentum gelte es zwar auch zu schützen, aber nur in einem "angemessenen Gleichgewicht" zu den anderen Rechtsansprüchen, erklärte das Gericht.
Das endgültige Urteil obliegt allerdings dem nationalen Gericht in Belgien. Da es dieses jedoch nur unter Berücksichtigung der Entscheidung des EuGH fällen darf, dürfte die von der belgischen Verwertungsgesellschaft geforderte vorsorgliche Scannpflicht bereits gescheitert sein.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.
