Warnhinweis für Nutzer
Kino.to: GVU will "parasitären Geschäftsmodellen" den Geldhahn abdrehen
Anfang November wurde der letzte Verdächtige im Fall Kino.to festgenommen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) verbucht daher das Jahr 2011 als Erfolg für die Durchsetzung des Urheberrechtsschutzes. Sie muss jedoch auch zugeben, dass bereits zahlreiche Nachfolger des illegalen Streamingangebots online zu finden sind. Diesen will die GVU nun den Geldhahn zudrehen und ebenso die Nutzer auf die Illegalität ihres Handelns hinweisen.

Trotz der Bemühungen gegen Kino.to, die am 8. Juni 2011 zur Abschaltung des Online-Videoportals führten, stellt die GVU in ihrem Jahresbericht 2010 eine "Professionalisierung im Segment der Streaming-Portalsysteme fest". Zwar konnte die Anzahl von illegalen Webseiten seit 2008 stetig reduziert werden, das Angebot von Links auf den bestehenden Portalen nehme jedoch zu. Die GVU zählt über 600.000 elektronischer Verweise auf illegale Raubkopien auf insgesamt 26 aktiven Streaming-Portalen im September 2011.
14 neue Dienste seit Kino.to
Mindestens 14 neue illegale Webseiten seien zudem seit der Abschaltung von Kino.to entstanden. Einige von diesen konnte die GVU in Kooperation mit dem österreichischen Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche (VAP) jedoch bereits wieder schließen.
Um gegen die weiteren Portale vorzugehen, sieht die GVU verschiedene Möglichkeiten: Zum einen dürfe die Werbewirtschaft nicht länger Webseiten wie Kino.to durch das Schalten von Werbung finanzieren, und zum anderen müssten Nutzer davon abgehalten werden, illegale Streamings zu verfolgen. Matthias Leonardy, Geschäftsführer der GVU, betont, dass es ein Unding sei, dass "dubiose Online-Dienste", aber auch namhafte Mobilfunkanbieter illegale Streaming-Portale durch ihre Werbung finanzierten.
Vom Konsum abhalten
Ziel der Gesellschaft ist es jedoch auch, Nutzer von den Seiten fernzuhalten, damit die Streaming-Dienste nur geringe Besucherzahlen zur Vermarktung aufweisen können. Hierfür fordert Leonardy eine gesetzliche Lösung, die die Access-Provider-Pflicht regeln soll: "Es kann in Zeiten von Video-Streaming und der 'Cloud' nicht mehr auf das dauerhafte 'Besitzen' einer Mediendatei ankommen. Entscheidend ist die sinnliche Rezeption."
Dem Geschäftsführer schwebt ein Warnhinweismodell vor, durch das alle Besucher eines illegalen Streaming-Portals auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden sollen. Dadurch, hofft er, wird der Konsum solcher illegalen Angebote zurückgehen.

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Zitat: Wie wär's mit vergleichbaren Angeboten wie hulu.com? Warum sollte dieses Konzept bei uns nicht auch funktionieren? Gerade heute ist zu diesem Thema eine neue Nachricht...
Mal wieder typisch...erstaml überlegen wie man alles im keim ersticken kann, anstatt alternativen anzubieten...andere länder machen vor wie es funktionieren kann
Zitat: Dem Geschäftsführer schwebt ein Warnhinweismodell vor, durch das alle Besucher eines illegalen Streaming-Portals auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns hingewiesen werden sollen. Dadurch,...