Verletzung von Markenrechten

HTC: Pornokonzern Vivid will Smartphone-Hersteller verklagen

Die US-amerikanische Pornoproduktionsfirma Vivid Entertainment hat dem Smartphone-Hersteller HTC in einem Brief rechtliche Schritte angedroht, wenn das taiwanische Unternehmen weiterhin das Markenrecht des Pornokonzerns verletzt. Streitpunkt ist das HTC Vivid.

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Das HTC Vivid ist der Auslöser des Konflikts zwischen Smartphone-Hersteller und Pornoproduktionsfirma. (Bild: HTC)
Das HTC Vivid ist der Auslöser des Konflikts zwischen Smartphone-Hersteller und Pornoproduktionsfirma. (Bild: HTC)

Objekt des Konflikts ist das HTC Vivid, das der Hersteller in den Vereinigten Staaten gemeinsam mit dem Netzbetreiber AT&T herausgebracht hat. Es ist LTE-fähig, verfügt über einen 4,5 Zoll großen HD-Bildschirm und läuft mit dem Betriebssystem Android Gingerbread. Diese technischen Spezifikationen ermöglichen es dem Nutzer eines HTC Vivid, Videos zu betrachten und herunterzuladen. Dies gefällt Vivid Entertainment jedoch nicht.

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Pornos auf dem HTC Vivid

Der Pornokonzern produziert nämlich nicht nur Filme und Videos, sondern betreibt auch Webseiten, die von Nutzern zudem nicht nur vom heimischen Desktop-PC aus, sondern auch von mobilen Geräten wie Smartphones und Tablet-PCs aus besucht werden.

Dieser Umstand sorgt Vivid Entertainment zufolge dafür, dass ein Smartphone, das im Namen die Bezeichnung Vivid trägt, mit der Pornoproduktionsfirma verwechselt werden könnte. Die Kunden würden in dem Glauben gelassen, dass eine Verbindung zwischen dem mobilen Telefon und Vivid Entertainment bestünde, obwohl dies jedoch nicht so ist.

Markenrecht seit 1984

Bereits seit 1984 besitzt die Pornoproduktionsfirma einen Markenanspruch auf den Namen Vivid und fordert daher HTC in einem öffentlich gemachten Brief dazu auf, die Bezeichnung des Smartphone-Modells bis zum 21. November zu ändern.

Sollte der taiwanische Hersteller dieser Aufforderung nicht nachkommen, wird Vivid Entertainment weitere rechtliche Schritte einleiten. HTC hat bisher noch keine Stellungnahme zu den Anschuldigungen ausgegeben.

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