Streit um "TrippTrapp"-Stuhl
Urteil: eBay darf keine Plagiate bewerben
eBay hat vom Oberlandesgericht in Hamburg einen Dämpfer bekommen. Das Online-Auktionshaus wurde vom norwegischen Kinderwagen- und Möbelhersteller Stokke AS verklagt, weil es Angebote zuließ und bewarb, die das Urheberrecht des Möbelhauses verletzten. In seinem Urteil gab das Hamburger Gericht dem Kläger nun recht.

Kern des Konflikts ist der Kinderhochstuhl "TrippTrapp" des Möbelhauses Stokke, von dem zahlreiche Plagiate im Internet existieren. eBay ermöglichte nicht nur das Einstellen dieser Urheberrechtsverletzungen, sondern ließ eine direkte Werbung für diese beispielsweise durch "AdWords"-Anzeigen in der Google Suche zu. Das Online-Auktionshaus setzte die Werbung zudem auch noch fort, als Stokke bereits Einspruch gegen mehrere Werbeanzeigen erhoben hatte, die von eBay auch entfernt worden waren.
Urteil gegen eBay
Nach der Auffassung des Oberlandesgerichts verließ das Unternehmen durch sein Verhalten die neutrale Rolle als Vermittler von Angeboten und wechselte in die eines aktiven Bewerbers. Dadurch entstünden jedoch wesentlich mehr Überprüfungspflichten. Wenn ein Angebot beworben wird, stellt eBay nicht nur einen technischen Dienst bereit, sondern greift in die Suche ein, da Kunden beworbene Angebote eher finden. Dies ziehe mehr Verantwortung nach sich, so das Urteil.
Das Online-Auktionshaus verteidigte sein Handeln damit, dass es ein wesentlicher Punkt des Geschäftsmodelles sei, den Betrieb - also das Einstellen von Angeboten und die Bewerbung dieser - komplett zu automatisieren. Ein Verbot dieser Praxis würde die kommerzielle Grundlage des Unternehmens zerstören.
Argumente der Verteidigung rechtswidrig
Diese Erklärung ließ das Gericht jedoch nicht gelten. "Wenn das Geschäftsmodell allein darauf basiere, unabhängig von den damit einhergehenden Gefahren für fremde Rechtsgüter mit möglichst wenig Personalaufwand den höchstmöglichen Gewinn zu erzielen, sei fraglich, ob es sich überhaupt um ein von der Rechtsordnung gebilligtes Geschäftsmodell handele", betonten die Richter.
eBay hat gegen das Urteil Widerspruch eingelegt. In nächster Instanz wird der Bundesgerichtshof über den Konflikt entscheiden.
