Kaum Erfolg für die Datenschützer
Facebook-Fanpage: Stellen in Schleswig-Holstein ignorieren Aufforderung des ULD
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) stellte privaten und öffentlichen Stellen im letzten Monat ein Ultimatum: Sie sollten ihre Facebook-Fanpage bis zum 31. Oktober abschalten. Diese Aufforderung zeigte allerdings so gut wie keinen Erfolg, wie das ULD jetzt mitteilt.

In einer Pressemitteilung erklärt das ULD, dass bislang nur eine der 15 angeschriebenen Stellen die Fanpage auf Facebook deaktiviert hat. Die restlichen Stellen kamen der Aufforderung vom ULD nicht nach und sind weiter bei dem Sozialen Netzwerk vertreten. Darüber hinaus lieferten auch nicht alle Stellen die vom ULD geforderte Stellungnahme ab.
Stellungnahmen nicht vollständig
Bislang äußerten sich drei private und drei öffentliche Stellen, wobei zwei der Stellungnahmen nach Fristende abgegeben wurden und laut ULD inhaltlich ohne Substanz waren. Laut Angaben der Datenschutzstelle stellt die Nichtreaktion eine Verletzung der Auskunftspflicht dar und somit einen Rechtsverstoß. Zu den Stellen, die eine Erklärung ablieferten, zählt unter anderem die Staatskanzlei von Schleswig-Holstein. Die Landesregierung erklärte hier, dass sie ihre Fanpage auch weiterhin betreiben wird, allerdings wird ein deutlicher Warnhinweis dargestellt.
Der Leiter des ULD Thilo Weichert zeigt sich erschüttert: "Der Umfang und die Art der Rechtsverweigerung in Sachen Datenschutz durch private und öffentliche Stellen in unserem Bundesland in dieser Sache sind für mich erschreckend. Die Botschaft des bisherigen Verfahrens ist, dass private wie öffentliche Stellen anscheinend die Aufgabenwahrnehmung durch das ULD und die vom ULD festgestellten Datenschutzverstöße nicht ernst nehmen."
Er erklärte auch, dass die Staatskanzlei und die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu "zivilem Ungehorsam" ermutigen würden. Das ULD richtete unter anderem an diese beiden Stellen eine Beanstandung. Diese beinhalten auch ein Gesprächsangebot für eine schnelle und einvernehmliche gerichtliche Klärung.

ganz einfach, im nächsten Haushalt kürzt man deren Budget um 80% und schon ist Ruhe!