Erneute Berufung wird geprüft

Berufung abgelehnt: Assange kann nur noch auf Supreme Court hoffen (Update)

Ein Londoner Gericht hat im Berufungsverfahren über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange nach Schweden das Urteil aus erster Instanz bestätigt. Großbritannien darf den gebürtigen Australier demnach nach Skandinavien überstellen. Update: Assanges letzte Chance, die Auslieferung zu verhindern, ist nun der Supreme Court.

Julian Assange bei seiner Anhörung vor dem High Court in London im Juli. (Bild: Screenshot Sweden vs. Assange via Vimeo)
Julian Assange nach seiner Anhörung vor dem High Court in London im Juli. (Bild: Screenshot Sweden vs. Assange via Vimeo)

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Entscheidung über weitere Berufung binnen drei Wochen
  2. 2Update 2. November 13.52 Uhr: Statement von Assange
  3. 3Update 5. Dezember: Assange kann Supreme Court anrufen
Werbung

Das Update vom 2. November 13.51 Uhr und vom 5. Dezember 2011 finden Sie am Ende des Artikels.

"#wljul court dismissed appeal" twitterte die Unterstützergruppe "Sweden versus Assange" bereits wenige Minuten nach Beginn der Verhandlung vor dem High Court in London. Mittlerweile befindet sich auch das 43 Seiten lange Urteil, das zu Beginn des Prozessestages verteilt wurde, für jedermann zum Nachlesen im Netz. Trotz des Urteils wird Assange bis mindestens Ende November aber weiter in Großbritannien verbleiben, erklärte Rob Booth, der via Twitter für die britische Tageszeitung The Guardian aus dem Gerichtssaal berichtete. Denn Assange wird möglicherweise versuchen, das Urteil noch einmal anzufechten und zwar vor dem höchsten britischen Gericht, dem Supreme Court.

Entscheidung über weitere Berufung binnen drei Wochen

Assanges Anwälte wollen binnen 14 Tagen entscheiden, ob sie die Kammer anrufen wollen. Dies ist aber nur möglich, wenn der High Court dem Fall eine "öffentliche Bedeutung" zumisst. Darüber will das Gericht in einer neuerlichen Sitzung in drei Wochen entscheiden, berichtet Rob Booth. Fest steht: Assanges Verteidiger wollen zumindest die Gerichtskosten von 19.000 britischen Pfund anfechten und deuteten an, dass ihr Mandant nicht in der Lage sei, diese zu bezahlen.

Wikileaks-Gründer Julian Assange selbst will sich heute noch mit einer Rede auf den Stufen des Gerichtsgebäudes an seine Anhänger wenden, die vor dem Gebäude demonstrierten. Die Unterstützergruppe Justice For Assange hatte bei Facebook hierzu aufgerufen.

Update 2. November 13.52 Uhr: Statement von Assange

Wikileaks-Gründer Julian Assange gab sich nach der Verhandlugn wortkarg. Wie Guardian-Reporter Robert Booth berichtet, wandte sich der Australier nur kurz an die vor dem Gericht versammelten Anhänger. Er erklärte, dass er in den kommenden Tagen über seine nächsten Schritte nachdenken werde, und forderte die Leute auf, die Webseite swedenversusassange.com zu besuchen, um die Wahrheit über den Fall zu erfahren.

Auf der Webseite können Anhänger auch direkt Geld für die Verteidigung des Wikileaks-Gründer spenden. Die zurückhaltende Reaktion von Assange wertet der Guardian-Reporter als weiteres Indiz für die veränderte Verteidigungsstrategie des Wikileaks-Gründers. Nach der ersten Verhandlung über seine Auslieferung im Februar hatte der 40-Jährige noch eine flammende Rede auf den Stufen des Gerichtsgebäudes gehalten und scharf den Europäischen Haftbefehl kritisiert.

Update 5. Dezember: Assange kann Supreme Court anrufen

Der Rechtsstreit um die Auslieferung von Julian Assange an Schweden geht in eine weitere Runde. Der Londoner High Court hat dem Fall um den Wikileaks-Gründer eine öffentliche Bedeutung zugestanden, damit hat der gebürtige Australier die Chance, gegen seine Auslieferung vor dem Supreme Court zu protestieren.

Dieser kann aber frei entscheiden, ob er den Fall annimmt oder das Gesuch von Assange abweist. Richter Sir John Thomas erklärte gegenüber Assange-Anwälten, dass selbst wenn der Fall vor den Supreme Court kommt, die Erfolgschancen für ihren Mandaten außerordentlich gering seien, berichtet die britische Rundfunkanstalt BBC.

Links zum Thema

Kommentieren