Verfassungswidrige Absprache?

Vertrag: Bundesländer wollen Schnüffelsoftware für Schulrechner

Bereits im letzten Jahr beschlossen die Bundesländer mit den Verwertungsgesellschaften Wort und Musikedition sowie Verlagen einen Vertrag zur Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke in Schulen. Seit Anfang dieses Jahres ist die Absprache in Kraft. Sie könnte ab Anfang 2012 dafür sorgen, dass Schulcomputer von einer "Plagiatssoftware" auf illegale Raubkopien durchsucht werden.

Das Kopieren von Schulbüchern ist in Schulen streng reglementiert. (Bild: sxc.hu)
Das Kopieren von Schulbüchern ist in Schulen streng reglementiert. (Bild: sxc.hu)
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Eine entsprechende Absprache findet sich im Paragraph sechs, Abschnitt vier des Vertrages. Dort ist zu lesen, dass "jährlich mindestens ein Prozent der öffentlichen Schulen ihre Speichersysteme durch Einsatz dieser Plagiatssoftware auf das Vorhandensein solcher Digitalisate" prüfen lassen müssen. Digitalisate bezieht sich in diesem Zusammenhang auf Kopien von Schulbüchern und Lehrtexten, die streng reglementiert sind.

Illegale Kopien

Lehrer dürfen beispielsweise nur zwölf Prozent eines Schul- oder Musikbuchs oder auch eines Arbeitshefts und maximal 20 Seiten kopieren. Diese Regelung gilt zudem nur für analoge Kopien, digitale Dokumente dürfen grundsätzlich nicht erstellt und besonders nicht per E-Mail verteilt werden. Sollte die "Plagiatssoftware" entsprechende Raubkopien finden, drohen Lehrkräften und Schulleitung Disziplinarverfahren genauso wie zivil- und strafrechtliche Prozesse seitens der Rechteinhaber.

Den Vertrag zwischen Verwertungsgesellschaften, Verlagen und Bundesländern thematisierte erstmals der Blog Netzpolitik.org, der es zudem als kritisch betrachtet, eine solche "Schnüffelsoftware technisch und datenschutzrechtlich unbedenklich" zu entwicklen, wie es im Vertrag verlangt wird.

Schnüffelsoftware verfassungswidrig

Der Blog befragte den Verfassungsrechtler Ulf Buermeyer zu den Bestimmungen, der diese als verfassungsrechtlich fragwürdig bezeichnete. "Ein Komplettscan auf einem Computer greift in das Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität eigengenutzter informationstechnischer Systeme ein. Dabei ist es egal, wem die gehören." Eine derartige Durchsuchung von Schulrechnern und erst recht von privaten Computern der Lehrkräfte könnte also illegal sein, ob diese Feststellung die Durchführung des Vorhabens der Vertragsparteien aufhalten kann, bleibt abzuwarten.

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