Streaming-Portal soll legal werden
Dubioser Kaufvertrag: Kino.to wechselt für 1,5 Millionen Euro den Besitzer
Anfang Juni schlossen Ermittler in einer europaweiten Razzia das illegale Streaming-Portal Kino.to, die Staatsanwaltschaft Dresden hat kürzlich erst Anklage gegen einen mutmaßlichen Betreiber erhoben. Nun soll das Portal als legales Streaming-Portal wiederauferstehen, behauptet zumindest Alexander Baumgärtner, Gründer der Firma "Kinoo GmbH iG". Er will die Domain für 1,5 Millionen Euro erworben haben. Doch nicht nur der Kaufvertrag wirft Fragen auf.

Am Wochenende ging in den Redaktionen mehrerer deutscher Internet-Magazine und des internationalen Filesharingblogs TorrentFreak eine Mail mit der Betreffzeile "Kino.to verkauft für 1.500.000 Euro" ein. Absender ein gewisser Alexander Baumgärtner. Im Anhang befinden sich zwei Dateien. Sie enthalten unter anderem den Kaufvertrag über die Domain. In der Mail selbst schildert Baumgärtner sein Anliegen eloquent: Er habe das gesamte Projekt Kino.to für 1,5 Millionen Euro übernommen und eine GmbH namens Kinoo im Raum Köln gegründet. Ziel sei es, die Plattform zu einem legalen Portal umzubauen. Bereits in der nächsten Woche soll das Portal unter Kino.to wieder erreichbar sein, parallel haben Nutzer unter Kinoo.to bereits Zugriff auf das Angebot.
Seite agiert weiter in rechtlicher Grauzone
"Wir möchten uns ausdrücklich von anderen, illegalen Streaming-Anbietern distanzieren und möchten nicht mit diesen in einem Atemzug genannt werden, wir zahlen ganz regulär in Deutschland unsere Steuern und agieren nicht anonym über Offshore-Gesellschaften. Unsere Investoren legen auf diesen Punkt sehr viel wert und wir bitten Sie das zu respektieren", schreibt Baumgärtner in der Mail. Design und Struktur werden beibehalten. Finanziert werden soll die Plattform durch Werbepartner wie eBay oder Amazon. Das Archiv soll durch Kooperationen mit Independent Labels noch ausgebaut werden. Ein Besuch von Kinoo.to lässt aber bereits Fragen aufkommen. Beispielsweise lässt sich dort der Film "Freunde mit gewissen Vorzügen", der aktuell noch in den Kinos läuft, bereits per Stream betrachten.
Ein Blick ins FAQ offenbart dann auch, dass es sich bei der Seite keineswegs um ein legales Angebot handelt, sondern die Betreiber weiter in einer Grauzone agieren. Auf die Frage: "Ist kinoo.to legal?" steht dort: "Kinoo.to ist nicht illegal, Kinoo.to hostet keine eigenen Streams sondern verlinkt nur embeded Codes. Die Rechtslage ist je nach Land verschieden. Daher kann das anschauen von Videostreams in Ihrem Land je nach Stream illegal sein. Das betreten und nutzen der Seite Kinoo.to selber ist nicht illegal. In der Schweiz ist das anschauen von OnlineStreams legal." In Deutschland fehlt bislang eine höchstrichterliche Entscheidung zu der Frage, ob das Betrachten eines Streams bereits illegal ist.
Steckt ein flüchtiger Kino.to-Betreiber hinter dem neuen Portal?
Dubios mutet zudem der Kaufvertrag an. Er soll am 27. Juli - also einige Wochen nach der Razzia gegen kino.to geschlossen worden sein. Verkäufer ist ein gewisser Daniel Schmidt, wohnhaft in Spanien. Die Hintermänner des Projektes Kinoo.to werfen ebenfalls Fragen auf. Die Firma Kinoo GmbH findet sich aktuell noch nicht im Handelsregister. Residieren soll die neue Firma im Zollhafen 18 in Köln. Die Redaktionsräume sollen für jeden frei zugänglich sein, nach Anmeldung. Bis auf eine E-Mail-Adresse finden sich aber in der Mail von Baumgärtner keine Kontaktdaten.
Verschickt wurde die Mail über die Adresse info@kinoo.org. Eine Who-is-Abfrage zu kinoo.org liefert die Information, dass die Domain Kinoo.org von einem gewissen Tim Camann aus der Schweiz registriert wurde. Eine Google-Suche nach Tim Camann liefert Treffer bei Seiten wie raubwirtschaft.info oder abzocknews.de. Bei Camann soll es sich den Seiten zufolge um einen 20-Jährigen aus Delmenhorst handeln. Er soll einer der Betreiber von Kino.to gewesen sein und wird laut einem Bericht des Weser Kuriers mittlerweile bundesweit gesucht. Die für den Fall Kino.to zuständige Generalstaatsanwaltschaft Dresden war bislang nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge
Den letzten Absatz hätten Sie besser als Ersten Absatz genommen, denn da steht das Wichtigste drin!
wird tim camann nicht von der polizei gesucht - sowie auch interpol - angeblich ist er auf der flucht?