Unzulässige Klauseln
EA Origin: Anwalt bezeichnet Download-Plattform als Spyware
Electronic Arts bietet mit Origin eine Download-Plattform an, über die Spiele heruntergeladen werden können. Es handelt sich um ein Konkurrenzangebot zu Steam von Valve. Ein Anwalt hat sich im Auftrag des Online-Magazins GameStar den Endbenutzer-Lizenzvertrag und die Datenschutz-Richtlinien genau angesehen - und entdeckte einige Rechtsverstöße.
Inhaltsverzeichnis
- 1Unbegründete Kündigung ist unzulässig
- 2Verstöße beim Datenschutz
- 3Mögliche Konsequenzen
Laut Rechtsanwalt Thomas Schwenke lässt sich Origin von Electronic Arts sogar als Spyware bezeichnen. Er bezieht sich dabei auf eine Passage zum Thema Lizenzbestätigung in der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA). Dort wird festgehalten, dass Electronic Arts (EA) auf alle Informationen auf dem Computer des Nutzers zugreifen kann, um dadurch festzustellen, ob illegale EA-Produkte installiert sind. Dem Anwalt zufolge verstößt diese Klausel gegen zwei Paragraphen des deutschen Rechts und ist somit unwirksam. "Wenn EA tatsächlich auf die Daten zugreift, so geschieht das widerrechtlich."
Unbegründete Kündigung ist unzulässig
Ebenfalls als unwirksam gilt aus Sicht von Schwenke eine Passage, in der es darum geht, dass EA alle Daten des Nutzers - unter anderem die IP-Adresse oder die vorhandene Hardware sowie Software - für Marketingzwecke nutzen darf. Auch die EULA-Klausel zur Kündigung verstößt laut dem Anwalt gegen geltendes Recht. "Es ist nicht zulässig, dass EA die Unterstützung der Software einfach so ohne einen wichtigen Grund jederzeit beenden und kündigen kann."
In zwei weiteren Passagen erklärt Electronic Arts, dass das Unternehmen keine Gewährleistung für Origin übernimmt oder für Schäden haftet. Auch dies ist Schwenk zufolge unwirksam, sodass Nutzer sich auch weiterhin auf die gesetzlichen Gewährleistungs- und Haftungsansprüche verlassen können. Schwenke erklärt außerdem, dass entgegen der Angabe von EA deutsches und nicht englisches Recht gilt.


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