Neues Gesetz in zwei Monaten

Vorratsdatenspeicherung: EU setzt Deutschland unter Druck

Die EU-Kommission setzt Deutschland in Sachen Vorratsdatenspeicherung unter Druck. Binnen zwei Monaten soll die Bundesregierung einen neuen Anlauf unternehmen, die EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten (2006/24/EG) umzusetzen - andernfalls droht ein Strafverfahren. Die Bundesregierung hält sich zu ihren Plänen bedeckt.

Die EU-Kommission macht in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Druck auf die Bundesregierung (Bild: Screenshot)
Die EU-Kommission macht in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Druck auf die Bundesregierung. (Bild: Screenshot)
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Deutschland habe der Kommission im August mitgeteilt, dass das deutsche Justizministerium einen Vorschlag zur Umsetzung der Richtlinie erstellt habe, dieser sich gerade aber in interministeriellen Konsultationen befinde, heißt es in einer Pressemitteilung der Kommission. Die EU sieht im Verhalten der Bundesregierung einen klaren Verstoß gegen EU-Recht. Die Verzögerungen bei der Umsetzung der Richtlinie "könnte negative Auswirkungen auf den Binnenmarkt für elektronische Kommunikation sowie auf die Fähigkeit von Justiz- und Polizeibehörden haben, schwere Straftaten aufzudecken, zu untersuchen und zu verfolgen", fürchtet die EU. Das Bundeskriminalamt hatte zuletzt wiederholt die fehlende Vorratsdatenspeicherung für Misserfolge bei Ermittlungen verantwortlich gemacht.

Erster Gesetzesentwurf war verfassungswidrig

Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Internet- und Telekommunikationsanbieter Verbindungs- und Standortdaten für die Strafverfolgung ohne konkreten Verdacht zu speichern. Die Staaten der Europäischen Union hatten sich 2006 auf die Richtlinie geeignet. Bis zum 15. September 2007 hatten die Mitgliedsstaaten Zeit entsprechende nationale Gesetze zu erlassen, ab Mitte März 2009 sollten die Daten dann gespeichert werden.

Deutschland setzte bereits 2006 die Richtlinie mit dem "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung" um, das Bundesverfassungsgericht erklärte das Gesetz aber im März 2010 für verfassungswidrig - seitdem ringen die Regierungsparteien um eine neue Lösung. Eine Einigung zeichnet sich bei diesem höchst kontroversen Thema aber nicht ab.

Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür

Die Opposition fürchtet deshalb, dass die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gegen alle Widerstände durch die Hintertür einführen will. Anfang der Woche wurde ein Entwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes präsentiert. Es geht um Grundlagen für den Netzausbau und Regelungen zur Netzneutralität.

Die Vorratsdatenspeicherung taucht nicht explizit auf, wird aber durch eine Hintertür eröffnet. Das Gesetz sieht vor, dass die Dienstanbieter Daten für die Abrechnung mit anderen Dienstanbieter unbegrenzt speichern. "Das führt bei einer Vielzahl von Daten zu einer Quasi-Vorratsdatenspeicherung, auf die die Sicherheitsbehörden zugreifen können. Die im ursprünglichen Gesetzentwurf vorgesehene Begrenzung der Speicherung auf drei Monate wurde somit überraschend wieder ersatzlos gestrichen", heißt es in einer Mitteilung der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetzesentwurf. 

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Beiträgeinsgesamt 2 Beiträge

Ich habe die Schnautze gestrichen voll von der EU. Ich lasse mir nichts mehr von diesen widerwärtigen Diktatoren aus Brüssel vorschreiben! Was hat denn das noch mit einer Parlamentarischen demokratie zu tun? Kein...

Die EU will UNS zu etwas zwingen? Was sind wir denn - Marionetten? Wir haben in Deutschland eigene Rechte, und die Bürger eine eigene Stimme. Außerdem: Artikel 20 Grundgesetz

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