Änderungen des Telekommunikationsrechts
Bundestag: Telefon-Warteschleifen werden kostenlos
Der Bundestag hat heute, 27. Oktober, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen verabschiedet. Einige der Regelungen sind für Nutzer dabei besonders interessant, so wurde der Verbraucherschutz bei Warteschleifen gestärkt.

Jeder Nutzer war bestimmt schon einmal in einer Warteschleife "gefangen". Besonders ärgerlich wird es, wenn es sich um eine gebührenpflichtige Nummer handelt und der Nutzer pro verstreichender Minute zahlt. Dem schiebt die Regierung jetzt einen Riegel mit den Neuerungen im Telekommunikationsrecht vor. Der Bundestag hat die Änderungen schon beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen.
Umstellung innerhalb von zwölf Monaten
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) und der damalige Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) hatten sich bereits vor gut einem Jahr darauf geeinigt, dass die Zeit, die der Nutzer in einer Telefon-Warteschleife festhängt, nicht berechnet werden darf. Die Regelung, die jetzt vom Bundestag beschlossen wurde, sieht vor, dass dies sowohl für Festnetz- als auch Mobilanrufe gilt. Außerdem müssen Anbieter in Zukunft eine Auskunft über die voraussichtliche Wartezeit erteilen. Für die Umsetzung der neuen Verbraucherschutz-Regelungen haben sie zwölf Monate Zeit.
Eine weitere neue Regelung ist für alle interessant, die umziehen. Der Bundestag hat beschlossen, dass die Mindestlaufzeit eines Telefonvertrags nicht noch einmal neu beginnt, wenn der Telefonkunde umzieht. Außerdem greift ein Sonderkündigungsrecht - entgegen einer bisherigen Rechtssprechung des BGH -, falls am neuen Wohnort nicht derselbe Service angeboten werden kann.
Positive Nachrichten gibt es auch für Verbraucher, die den Telefonanbieter wechseln. Die Änderungen des Telekommunikationsrechts sehen vor, dass die Umstellung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Kalendertags erfolgen muss. Bei Problemen ist der alte Anbieter für die Versorgung des Nutzers verantwortlich. Sanktionen, falls die Frist nicht eingehalten wird, sind allerdings nicht vorgesehen.
