Berufung von Google verhandelt

Bloghoster: BGH konkretisiert Pflicht zum Löschen von Beleidigungen

Im Internet ist ein höflicher Umgangston nicht immer gewährleistet, immer wieder kommt es zu Beleidigungen. In einem Urteil verschärfte der Bundesgerichtshof jetzt die Pflicht von Google als Blog-Betreiber, entsprechende Einträge zu löschen, und konkretisierte, welche Bedingungen dafür erfüllt sein müssen.

Als Hostprovider muss Google unter bestimmten Umständen Beiträge eines Blogs löschen. (Bild: Screenshot)
Als Hostprovider muss Google unter bestimmten Umständen Beiträge eines Blogs löschen. (Bild: Screenshot)
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Kann Google in die Pflicht genommen werden, wenn auf einem Blog, der über die Google-Plattform Blogger betrieben wird, beleidigende Inhalte verbreitet werden? Mit dieser Frage setzte sich jetzt der Bundesgerichtshof auseinander und kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Hostprovider unter bestimmten Umständen tatsächlich verpflichtet sind, unwahre oder beleidigende Aussagen zu löschen.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Dem Bundesgerichtshof nach muss ein Hostprovider nur dann tätig werden, "wenn der Hinweis so konkret gefasst ist, dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptungen des Betroffenen unschwer - das heißt ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann". Zunächst einmal muss also der Betroffene mit einer berechtigten Anfrage an den Provider herantreten.

Der Provider muss die Stellungnahme des Betroffenen dann an den Blog-Verantwortlichen weiterleiten. Wenn dieser nicht "innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist" darauf antwortet, kann davon ausgegangen werden, dass die Beschwerde gerechtfertigt ist und der Provider den Eintrag löschen muss. Falls der Blog-Verantwortliche reagiert und seine Behauptungen beweisen kann, ist der Provider verpflichtet, dies dem Betroffenen mitzuteilen. Anschließend muss dieser dann beweisen, dass die Behauptungen im Blog unwahr sind, damit der Eintrag gelöscht wird.

In dem zugrunde liegenden Fall geht es um einen Geschäftsmann, der laut einem Blog, der über Blogger betrieben wird, mit einer Firmenkreditkarte Sexclubrechnungen bezahlt haben soll. Der Betroffene bezeichnete die Behauptungen als falsch. Als der Beitrag nicht gelöscht wurde, klagte er gegen Google. Das Landgericht gab ihm Recht. Google legte Berufung ein. Der Bundesgerichtshof stellte außerdem dar, dass die deutschen Gerichte international zuständig seien und dass deutsches Recht Anwendung findet. Google, dessen Hauptsitz in den USA liegt, wollte den Fall nach amerikanischem Recht entschieden haben.

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Beiträgeinsgesamt 1 Beitrag

Die meisten Blogger sind doch ne Plage. Wenn man nach etwas sucht, muss man sich seitenweise durch Stuss quälen bevor man eine sinnvolle Information findet. Niemand ist gezwungen anderen in Blogs das Ohr abzukauen....

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