Millionenfache gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzung

Kino.to: Erster mutmaßlicher Betreiber angeklagt

Vor dem Landgericht Leipzig muss sich bald der erste Beschuldigte im Fall des illegalen Streaming-Portals kino.to verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft dem mutmaßlichen Betreiber gewerbsmäßige Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen vor und hat in dieser Woche Anklage erhoben.

Anfang Juni ist die Webseite Kino.to von den Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet worden. (Bild: Screenshot)
Anfang Juni ist die Webseite Kino.to von den Strafverfolgungsbehörden abgeschaltet worden. (Bild: Screenshot)
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Die Urheberrechtsverletzungen sind in einer 15.000 Seiten starken Anklageschrift dokumentiert. Nach Informationen des Leipziger Fernsehens handelt es sich bei dem Angeklagten um einen 29-Jährigen Hamburger, ihm drohen für die Urheberrechtsverletzungen bis zu drei Jahren Haft. Zusätzlich muss er mit Schadensersatzklagen aus der Filmindustrie rechnen.

Weitere Anklagen in Vorbereitung

Die Verhandlung gegen den 29-Jährigen mutmaßlichen Betreiber wird offenbar nicht das einzige Verfahren in dem Fall bleiben. Wie die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen in einer Pressemitteilung bekanntgab, bereitet die Generalstaatsanwaltschaft Dresden bereits weitere Anklagen vor. Anfang Juni hatten die Strafverfolgungsbehörden Durchsuchungen in mehreren europäischen Ländern durchgeführt. Insgesamt 13 Verdächtige wurden festgenommen und die Domain kino.to wurde gesperrt. Die Ermittler haben unter anderem auch Luxsuautos und 2,5 Millionen Euro auf einem Konto des mutmaßlichen Haupttäters Dirk B. sichergestellt.

Einige der Tatverdächtigen hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden aus der Untersuchungshaft nach einem umfassenden Geständnis entlassen. Zurzeit befinden sich noch sechs Personen in Untersuchungshaft. Neben den Betreibern und Mitarbeitern des Portals wird auch gegen ehemalige Werbekunden ermittelt. Im Netz tummeln sich mittlerweile mehrere Nachfolgeseiten von kino.to, gegen die die Strafverfolgungsbehörden aktuell noch nicht vorgehen.

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Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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