Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages

Staatstrojaner: Offenlegung durch CCC möglicherweise strafbar

Dem Chaos Computer Club (CCC) droht nach der Offenlegung des so genannten Staatstrojaners ein juristisches Nachspiel. Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages halten die Veröffentlichung des Programmcodes möglicherweise für strafbar, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung, der das Gutachten vorliegt.

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"Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird", heißt es in dem erst kürzlich fertiggestellten Bericht. Allerdings müssen die Gerichte der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht folgen. Denn wie die Gutachter weiter feststellen, könnten hiesige Gerichte die Veröffentlichung auch als Selbstschutzmaßnahme und nicht als Beitrag zur Strafvereitelung werten. "Die bislang bestehenden Präzedenzfälle lassen hierbei keine hinreichend sichere Prognose über eine Entscheidung der Rechtsprechung zu", zitiert die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe aus dem Bericht.

Neue Anti-Viren-Software bietet Schutz

Der Chaos Computer Club hatte vor knapp zwei Wochen eine staatliche Spionagesoftware enthüllt, die dem Club zugespielt wurde. Das Programm soll weit mehr Funktionen und Zugriffsmöglichkeiten bieten, als das Bundesverfassungsgericht den Strafverfolgungsbehörden bei der Online-Durchsuchung zugestanden hat.

Unter anderem soll das Programm auch die Manipulation von Dateien ermöglichen, wodurch Verdächtigen Beweismaterial zugespielt werden könnte. Außerdem offenbart das Programm erhebliche Sicherheitslücken, weshalb auch Dritte darüber Zugriff auf infizierte Rechner erlangen könnten. Mittlerweile erkennen nahezu alle Anti-Viren-Programmen den Staatstrojaner.

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