Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages
Staatstrojaner: Offenlegung durch CCC möglicherweise strafbar
Dem Chaos Computer Club (CCC) droht nach der Offenlegung des so genannten Staatstrojaners ein juristisches Nachspiel. Gutachter des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages halten die Veröffentlichung des Programmcodes möglicherweise für strafbar, berichtet die Mitteldeutsche Zeitung, der das Gutachten vorliegt.
"Insgesamt erscheint es nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung des Quellcodes eines sog. staatlichen Trojaners als Tathandlung einer Strafvereitelung gemäß Paragraph 258 Strafgesetzbuch angesehen wird", heißt es in dem erst kürzlich fertiggestellten Bericht. Allerdings müssen die Gerichte der Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages nicht folgen. Denn wie die Gutachter weiter feststellen, könnten hiesige Gerichte die Veröffentlichung auch als Selbstschutzmaßnahme und nicht als Beitrag zur Strafvereitelung werten. "Die bislang bestehenden Präzedenzfälle lassen hierbei keine hinreichend sichere Prognose über eine Entscheidung der Rechtsprechung zu", zitiert die Mitteldeutsche Zeitung in ihrer Online-Ausgabe aus dem Bericht.
Neue Anti-Viren-Software bietet Schutz
Der Chaos Computer Club hatte vor knapp zwei Wochen eine staatliche Spionagesoftware enthüllt, die dem Club zugespielt wurde. Das Programm soll weit mehr Funktionen und Zugriffsmöglichkeiten bieten, als das Bundesverfassungsgericht den Strafverfolgungsbehörden bei der Online-Durchsuchung zugestanden hat.
Unter anderem soll das Programm auch die Manipulation von Dateien ermöglichen, wodurch Verdächtigen Beweismaterial zugespielt werden könnte. Außerdem offenbart das Programm erhebliche Sicherheitslücken, weshalb auch Dritte darüber Zugriff auf infizierte Rechner erlangen könnten. Mittlerweile erkennen nahezu alle Anti-Viren-Programmen den Staatstrojaner.


Am 12. September 1981 kam es in Berlin zu einer unscheinbaren Zusammenkunft von "Komputerfrieks". Heute, 30 Jahre später, ist der daraus entstandene Chaos Computer Club ein Verein mit 3.000 Mitgliedern - und seine Expertise sogar vom Bundesverfassungsgericht gefragt.
Der Chaos Computer Club (CCC) hat einen so genannten Bundestrojaner entdeckt. Die Spionagesoftware wurde dem CCC zugespielt und eine Analyse ergab, dass das Programm nicht nur den legalen Rahmen verlässt, sondern auch immense Sicherheitslücken aufweist.
Auf die Bedrohung durch den Bundestrojaner haben namhafte Anti-Viren-Programm-Hersteller reagiert: Die Sicherheitsprogramme erkennen den Schädling. Unterdessen ist klar, dass der Bundestrojaner aus Bayern stammt.
Wer sich wirksam gegen den sogenannten Bayerntrojaner schützen möchte, muss kein Geld für ein Virenschutzprogramm ausgeben. Steganos bietet eine entsprechende Sicherheitslösung gebührenfrei an.
Ihr iTunes meldet, dass ein Software-Update vorliegt? Womöglich steckt hinter dieser Meldung nicht Hersteller Apple, sondern staatliche Stellen, die Ihnen eine Überwachungssoftware unterschieben wollen.
Das Bundeskriminalamt hat Probleme bei der Entwicklung eines zulässigen Staatstrojaners. Offenbar ist die Behörde mit der Aufgabe überfordert, wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet.
Aus einem geheimen Dokument, welches netzpolitik.org veröffentlicht hat, geht hervor, dass das Bundeskriminalamt einen Staatstrojaner gekauft hat. Dieser soll als eine Übergangslösung fungieren, bis die Eigenentwicklung fertig ist.




