Keine Handlungsrichtlinien beschlossen

Kommission: Kaum Einigkeit über Netzneutralität

Gestern, 17. Oktober, tagte die Enquete-Kommission Internet und Digitale Gesellschaft des Bundestages. Die Teilnehmer konnten sich jedoch nicht auf eine gemeinsame Handlungsrichtlinie zu den Themen Datenschutz und Netzneutralität einigen. Grundsätzlich sprach man sich für das Prinzip der Netzneutralität aus, allerdings gehen bei der Umsetzung dieser die Meinungen auseinander.

Auf den Grundsatz der Netzneutralität konnten sich die Politiker einigen, aber nicht auf ihre Umsetzung. (Bild: sxc.hu)
Auf den Grundsatz der Netzneutralität konnten sich die Politiker einigen, aber nicht auf ihre Umsetzung. (Bild: sxc.hu)

Netzneutralität meint in diesem Zusammenhang die uneingeschränkte Gleichbehandlung aller im Internet befindlichen Daten, unabhängig von kommerziellen Interessen. Dies bedeutet, dass Zugangsanbieter alle Datenpakete von und an die Nutzer unverändert und gleichberechtigt übertragen, egal woher oder zu welchem Zweck diese übermittelt werden. Diese sei "ein hohes Gut", wie der Vorsitzende Peter Tauber (CDU/CSU) bemerkte, über das sich die Teilnehmer einig waren.

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Uneinigkeit über Qualitätsklassen

Die Kommission konnte sich bisher jedoch nicht auf eine gemeinsame Linie im Falle der Qualitätsklassen einigen. Während einige Teilnehmer einer ergänzenden Einführung solcher geschäftlich nutzbarer Klassen zustimmen, lehnen die Grünen und die Linke eine solche Einführung strikt ab.

"Eine Netzarchitektur auf Basis von Diensteklassen" stelle kein "offenes und freies Internet mehr dar". Netzbetreiber fordern hingegen eben solche Geschäftsmöglichkeiten, in denen Nutzer durch einen Aufpreis den priorisierten Transport ihrer Daten erwerben können.

Urheberrecht darf nicht zu Einschränkungen führen

Einig war sich die Kommission wiederum darüber, dass es nicht erlaubt sei, Angebote aufgrund von Urheberrechten oder dem Vorwurf illegaler Angebote zu beschränken. Ein solcher Wunsch seitens der Politik und der Rechtevertreter sei zwar nachvollziehbar, aber nicht durchführbar, da dies die Diskriminierungsfreiheit des Internet einschränken würde. Langfristig würde dies in staatlicher Kontrolle resultieren, die dann nicht nur schwerwiegende Verbrechen wie Kinderpornografie observiere, sondern auch weniger gravierende Angebote überwache.

Die Abstimmung über einen Zwischenbericht zum Thema Datenschutz wurde erneut vertagt.

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