Rechtfertigung für fehlende Informationen
Facebook: Persönliche Nutzerdaten sind "Geschäftsgeheimnis"
Die Datenschutzinitiative "Europe versus Facebook" sorgte in den vergangenen Tagen für Aufsehen. Die dahinterstehenden Studenten informierten über eine Möglichkeit, wie Mitglieder des Sozialen Netzwerks ihre Daten einsehen können. Pikanterweise fehlten bei den von Facebook übermittelten Daten einige Informationen. Jetzt meldete sich Facebook bei der Initiative und gab eine Erklärung, warum nicht alles offen gelegt wurde.

Jeder Nutzer kann beantragen, dass Facebook ihm die Daten offenlegt, die das Soziale Netzwerk über ihn gespeichert hat. Dafür muss ein entsprechendes Formular ausgefüllt werden. Max Schrems, Initiator von "Europe versus Facebook", und zwei weitere Mitglieder der Initiative stellten bei der Durchsicht ihrer Daten fest, dass das Soziale Netzwerk nicht alle Informationen auch unwiderruflich löscht, sondern einige nur deaktiviert.
Zu großer Aufwand, Geschäftsgeheimnis oder geistiges Eigentum
Ein pikanteres Detail ist, dass einige Daten den drei Studenten aus Wien überhaupt nicht zur Verfügung gestellt wurden. Dabei geht es um durchaus sehr interessante Informationen wie zum Beispiel um Daten rund um die von Datenschützern stark kritisierte Gesichtserkennung und den "Gefällt mir"-Button. In einer E-Mail an Schrems erklärte Facebook jetzt, wie das zustande kommt.
Laut dem Sozialen Netzwerk wurden die Informationen teilweise nicht herausgegeben, da es einen "überproportionalen Aufwand" bedeuten würde, die Daten auszulesen und zu übermitteln. Darüber hinaus seien einige der Informationen auch "Geschäftsgeheimnisse oder das geistige Eigentum" des Sozialen Netzwerks.

40-Tages-Frist wird ignoriert
Die Initiative erklärte außerdem, dass sich viele Nutzer an "Europe versus Facebook" gewendet haben, da sie ebenfalls eine interessante E-Mail erhalten haben. Das Soziale Netzwerk erklärt darin, dass derzeit auch nicht die festgelegte Frist von 40 Tagen zur Herausgabe der Daten eingehalten werden könne, aufgrund der hohen Anzahl an Anfragen, die in letzter Zeit gestellt werden.
Laut Schrems, einem Student der Rechtswissenschaft an der Universität Wien, sind die Aussagen von Facebook "rechtlich untragbar" und deshalb geht die Initiative gegen das Verhalten des Sozialen Netzwerks vor. Man stehe bereits im Kontakt mit der zuständigen Behörde.







Beiträge
insgesamt 7 BeiträgeAuch wenn man heute etwas veröffentlicht, ändert man später vielleicht seine Meinung oder die Situation ändert sich, so dass man es nicht mehr veröffentlich haben möchte. Löscht man es, ist es ein Unding von...
Zitat: hat jemand bei der Anmeldung die AGBs gelesen? Da glaubt ihr doch selber nicht. 99% gehen hin und melden sich an. AGBs liest keiner. Und steht sicher was drin was man drehen und biegen kann...
Datenschutz hin oder her, man muss einfach darauf achten, was man wo und wie veröffentlicht. Warum schreibt man was, wenn man es später wieder löscht? Wenn etwas einmal öffentlich irgendwie steht, hat...
Zitat: hat jemand bei der Anmeldung die AGBs gelesen? Da glaubt ihr doch selber nicht. 99% gehen hin und melden sich an. AGBs liest keiner. Ich habe die AGB gelesen - und mich...
hat jemand bei der Anmeldung die AGBs gelesen? Da glaubt ihr doch selber nicht. 99% gehen hin und melden sich an. AGBs liest keiner. Und steht sicher was drin was man drehen und biegen kann wie man es will.