Änderungen in PSN und SEN

Sony PlayStation Network: Neue AGB schließen Sammelklagen aus (Update)

Sony hat die allgemeinen Geschäftsbedingungen für das PlayStation Network (PSN) und das Sony Entertainment Network (SEN) geändert. Zukünftig soll es Nutzern untersagt sein, Sammelklagen gegen das Unternehmen vor Gericht zu bringen.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1Verzicht auf künftige Sammelklagen
  2. 2Regelung gilt ab 20. August
  3. 3Update von 15:10 Uhr: Änderung gilt nicht für Deutschland 
Das Sony Entertainment Network und das PlayStation Network sind von den Änderungen betroffen (Bild: Screenshot)
Das Sony Entertainment Network und das PlayStation Network sind von den Änderungen betroffen (Bild: Screenshot)
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Das Update von 15:10 Uhr finden Sie am Ende des Artikels.

Wie die New York Times berichtet, führte der japanische Konzern die Änderung der Nutzungsbedingungen seiner Online-Portale ohne Ankündigung ein. Die betreffende Passage ist in Abschnitt 15 der amerikanischen Fassung zu finden. In der deutschen Ausgabe ist der neue Text bisher noch nicht enhalten. Derzeit liegt netzwelt noch keine Antwort von Sony auf die Frage vor, ob die Änderung auch deutsche Kunden betreffen wird. Sobald diese vorliegt, wird dieser Artikel entsprechend aktualisiert.

Verzicht auf künftige Sammelklagen

Im neuen Abschnitt fordert Sony von seinen Nutzern, auf ihr Recht zu verzichten, eine Sammelklage gegen das Unternehmen zu führen. Nur Individuen soll es demnach künftig möglich sein, die Firma zu verklagen, es sei denn Sony stimmt einer Sammelklage ausdrücklich zu. Nutzer des PlayStation Network oder des Sony Entertainment Network stimmen dieser Änderung automatisch zu, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen einen Brief an das Unternehmen schreiben und die Verweigerung ihrer Zustimmung erklären.

Gegenüber der New York Times gab ein Sprecher des Unternehmens an, dass die neuen Bestimmungen sowohl Sony als auch den Nutzern Vorteile brächten und den akkuraten Ablauf von gerichtlichen Auseinandersetzungen regelten. Es liegt allerdings auf der Hand, dass die größten Vorteile beim Konzern liegen dürften, denn Nutzer, die den neuen Bestimmungen nicht zustimmen, sollen mit der PlayStation 3 nicht mehr online gehen und keine Inhalte der Online-Portale herunterladen können.

Sektion 15 der US-amerikanischen AGBs beinhaltet den Ausschluss von Sammelklagen, so lange Sony einer solchen nicht selbst zustimmt (Bild: Screenshot)
Sektion 15 der US-amerikanischen AGBs beinhaltet den Ausschluss von Sammelklagen, so lange Sony einer solchen nicht selbst zustimmt (Bild: Screenshot)

Regelung gilt ab 20. August

Von der neuen Regelung sind keine Gerichtsprozesse gegen Sony betroffen, die vor dem 20. August 2011 begonnen wurden. Das Unternehmen versucht sich mit den neuen Bestimmungen ganz offensichtlich gegen Sammelklagen zu schützen, die eventuell aufgrund des massiven Datenklaus durch Hacker auf den beiden Sony-Plattformen eintreten könnten.  

Update von 15:10 Uhr: Änderung gilt nicht für Deutschland 

Sony Deutschland bestätigte vor wenigen Minuten gegenüber netzwelt, dass die Änderung der amerikanischen AGBs nicht für Deutschland gelte und nur in den USA effektiv wäre. Eine solche Abwandlung wäre in den deutschen Nutzungsbedingungen auch gar nicht möglich, da es hierzulande keine Sammelklagen gibt, die den amerikanischen Bestimmungen entsprächen. Auch andere Änderungen der Nutzungsbestimmungen seien für den hiesigen Markt nicht vorgesehen, so ein Sprecher.

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