Offener Brief

Google Plus: Netzaktivisten und Politiker trommeln gegen Klarnamenzwang

Die Diskussion um den Klarnamenzwang beim Sozialen Netzwerk-Neuling Google+ geht weiter. Netzaktivisten, Unternehmer und Bundestagsabgeordnete haben nun einen offenen Brief an Google online gestellt, der ihren Unmut über die Haltung des amerikanischen Unternehmens zum Ausdruck bringt.

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Das Protestschreiben ist im Netz abrufbar und an Philip Shindler adressiert, den Vize-Präsidenten von Google Nord- und Zentraleuropa. Den Link finden Sie am Ende des Artikels. Unterzeichnet ist der Brief von Unternehmern wie beispielsweise Christoph Kappes und im Bundestag sitzenden Politikern wie Dr. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen).

Im Schreiben äußern die Aktivisten zunächst Verständnis für den Wunsch von Google, durch den Klarnamenzwang das Kommunikationsniveau zu heben und Spam zu verhindern. Sie kritisieren jedoch, dass die Vorgehensweise des Unternehmens nur schwerlich die angestrebten Ziele unterstütze. Der Brief betont, dass trotz des Zwanges Scheinidentitäten verwendet werden können, die Google nicht auf Echtheit hin überprüfen kann und so auch weiterhin Spam möglich sei.

Anonymität zur Sicherung der Demokratie

Negativ sehen die Kritiker den Klarnamenzwang vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass beispielsweise politisch verfolgte Minderheiten oft nur unter Gewährleistung ihrer Anonymität im Netz agieren können. Außerdem würden Pseudonyme bekannten Persönlichkeiten die Möglichkeit geben, sich unerkannt im Web zu bewegen. Schließlich sei Anonymität auch Bedingung für die Ausübung freier Meinungsgäußerung, ohne Nachteile befürchten zu müssen.

Ein Missbrauch von Scheinidentitäten sei zwar möglich, aber durch Systemmaßnahmen wie Meldeverfahren könnten diese eingedämmt werden. Diese seien zudem auch bei anderen Kommunikationsmitteln wie Telefon oder E-Mail möglich. Pseudonyme im Internet stellten daher keine neue Qualität dieses Missbrauchs dar.

Anonymität gehört zu Nutzungsbestimmungen von Google

Die Unterzeichner berufen sich überdies darauf, dass in den Nutzungsbestimmungen für ein Google-Konto auch Pseudonyme erlaubt sind und zitieren zudem das Telemediengesetz (TMG), in dem festgelegt ist, dass ein Anbieter die Nutzung der Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen hat.

Eine Stellungnahme von Google steht derzeit noch aus. Erst letzte Woche, am 29. August, hatte jedoch der ehemalige CEO des Unternehmens Eric Schmidt den Klarnamenzwang verteidigt und Personen, die auf Anonymität angewiesen sind, von der Nutzung des Netzwerks abgeraten. Genauere Informationen dazu finden Sie hier auf netzwelt.

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