Titel seien nicht mehr jugendgefährdend
Doom und Doom II: Bundesprüfstelle streicht Ego-Shooter vom Index
Doom ist einer der Klassiker in der Gaming-Szene. Der Ego-Shooter kam bereits 1993 auf den Markt, wurde allerdings von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) auf den Index gesetzt, genauso wie der Nachfolger Doom II. Jetzt wurde die Indizierung aufgehoben, da sie aus heutiger Sicht nicht mehr aufrecht erhalten werden könne.
Von 1993 bis heute hat sich die Technik von Spielen bedeutend weiterentwickelt. Eine Jugendgefährdung durch "Doom" und "Doom II" ist deshalb in der heutigen Zeit nicht mehr gegeben. So heißt es in dem Bericht über die Entscheidung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hierzu: "Der Spieler wird aufgrund der distanzierend wirkenden Grafik in das Kampfgeschehen nicht mehr emotional involviert. Es verbleibt sowohl auf der visuellen Ebene als auch auf der Tonebene der Eindruck von abstrakten und damit auch überdeutlich als fiktiv und als unrealistisch zu erkennenden Schilderungen."
Keine einstimmige Entscheidung
Die Bundesprüfstelle nahm die Spiele noch einmal unter die Lupe, nachdem die Rechteinhaberin eine Streichung aus der Liste der jugendgefährdende Medien beantragt hatte. Der von ihr beauftragte Verfahrensbevöllmächtigte führte dabei ebenfalls das Argument an, dass sich die Medienlandschaft erheblich gewandelt habe und es sich bei "Doom" aus heutiger Sicht nicht um eine realistische Darstellung handle.
Die Entscheidung, die beiden Titel vom Index zu nehmen, fiel nicht einstimmig und brauchte seine Zeit. Zunächst gelang das Dreiergremium der BPjM zu keiner einstimmigen Entscheidung, sodass das Zwölfergremium einberufen wurde. Im Rahmen dieser zweiten Prüfung führte der Spieletester der Bundesprüfstelle die Titel vor und erläuterte sie. Die zwölf Mitglieder des Gremiums entschieden sich dann gegen eine weiter laufende Indizierung, allerdings erneut ohne Einstimmigkeit. Einige Mitglieder empfanden die Gewaltszenen des Ego-Shooters nach wie vor als jugendgefährdend, die für die Entscheidung erforderliche Zweidrittelmehrheit wurde aber erreicht.
In dem Bericht der BPjM heißt es, dass "Doom" zu den bekanntesten Computerspielen gehört und als Wegbereiter für das Ego-Shooter-Genre gilt. Dazu hat die damals neue 3D-Grafik und der kommerzielle Erfolg entscheidend beigetragen. Die US-Version "Doom II - Hell on Earth" bleibt jedoch weiterhin auf dem Index, da sie Inhalte aus dem indizierten Spiel "Wolfenstein 3D" enthält.

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