Fehlerhafte Suchkriterien
Google Maps: Staatsanwaltschaft auf Schmähseite fehlverlinkt
Die Internetseite der Staatsanwaltschaft Hamburg war unbemerkt über Wochen auf eine private Schmähseite verlinkt. Der Brancheneintrag der Behörde verwies nicht auf deren offizielle Webseite, sondern auf vor-verurteilung.de. Zunächst war nicht klar, ob eine mutwillige Manipulation oder ein schlichter Zufall den Fehler produzierte.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Wilhelm Möllers, äußerte gegenüber NDR Info, dass die Staatsanwaltschaft solche Ankoppelungen auf fremde Webseiten nicht hinnehme, denn dadurch entstehe eine Prangerwirkung. Der erste Verdacht für die Ursache der Fehlverlinkung fiel auf den Betreiber der privaten Seite selbst, denn der Brancheneintrag der Behörde hätte von jedem geändert werden können. Die Staatsanwaltschaft hatte nämlich versäumt, den eigenen Eintrag zu schützen. Ein Motiv hätte vor-verurteilung.de gehabt, denn auf der Seite wird das Verhalten der Staatsanwaltschaft gegenüber einem aus dem Dienst entlassenen Polizeibeamten kritisiert.
Schuld waren Google-Suchkriterien
Da der Betreiber von vor-verurteilung.de zunächst nicht zu erreichen war, wendete sich die Behörde direkt an Google. Schnell wurde klar, dass keine mutwillige Manipulation, sondern ein Fehler seitens des Suchmaschinen-Riesen vorlag. Die Internetseite der Staatsanwaltschaft wurde laut Google-Sprecher Stefan Keuchel automatisch gesucht und dem Adresseintrag hinzugefügt. Gegenüber NDR Info sagte er: "Wir gehen nach verschiedenen Signalen in der Suche aus. Schlüsselbegriffe spielen eine große Rolle - und ich vermute, dass es daran lag."
Demnach ist es möglich, dass die Schmähseite das Keyword "Staatsanwaltschaft Hamburg" häufiger verwendete als die offizielle Seite der Behörde, was die automatische Fehlverlinkung produzierte. Google hat sich inzwischen bei der Staatsanwaltschaft entschuldigt und die Internetseite vor-verurteilung.de entfernt. Ein kurzer Test von netzwelt hat gezeigt, dass die Verlinkung weiterhin auf Google Maps zu finden ist, aber die Schmähseite nur noch im Cache der Suchmaschine gelesen werden kann.
