Warnung über speziellen Button
Bundesregierung: Schutz vor Kostenfallen beschlossen
Immer wieder kommt es vor, dass Nutzer auf Angebote im Internet hereinfallen, bei denen anfallende Kosten sehr gut versteckt sind. Die Bundesregierung hat heute, 24. August, einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Nutzer künftig vor solchen Kostenfallen besser schützen soll.

Das neue Gesetz zielt insbesondere auf solche Angebote ab, die vorgeben, kostenlos zu sein. Im Kleingedruckten verstecken sich dann häufig die zum Teil recht hohen Preise. Zu den entsprechenden Angeboten zählen auch Abo-Fallen, bei denen Kunden oftmals nicht bewusst ist, dass sie durch den Kauf eines Produkts oder einer Leistung direkt auch ein Abonnement abschließen.
Spezielle Schaltfläche wird Pflicht
Anbieter müssen dem neuen Gesetz nach vor dem endgültigen Vertragsabschluss durch einen speziellen Button auf anfallende Kosten hinweisen, wodurch der Anwender vor zuvor versteckten Kosten gewarnt wird. Laut der Bundesregierung müssen Unternehmen "künftig die Bestellschaltfläche mit den Worten 'zahlungspflichtig bestellen' oder einer anderen ebenso unmissverständlichen Beschriftung versehen".
Die Bundesregierung setzt damit eine künftige EU-Richtlinie um. Denn auch auf europäischer Ebene soll der Verbraucherschutz gestärkt werden. Das neue Gesetz der Bundesregierung schützt nämlich nur Verbraucher in Deutschland. Wenn Nutzer allerdings im europäischen Ausland einen Vertrag abschließen, kann es sein, dass auch weiterhin Abos oder Kosten im Kleingedruckten versteckt sind.
Wie das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (Infas) kürzlich berichtete, sind rund elf Prozent aller deutscher Internetnutzer - das entspricht 5,4 Millionen Bundesbürgern - bereits auf Abo-Fallen reingefallen. Insgesamt sind rund 8,4 Millionen Deutsche den Angaben zufolge innerhalb der vergangenen zwei Jahre Opfer von Cybercrime geworden.






