Fahndung gegen Kinderpornoring
Fehlende Vorratsdatenspeicherung: BKA scheitert mit Ermittlungen
Die Diskussion rund um das Thema Vorratsdatenspeicherung kommt immer wieder auf. Jetzt wird sie erneut vom Bundeskriminalamt angeheizt. Der BKA-Präsident Jörg Ziercke macht die fehlende Vorratsdatenspeicherung für einen Rückschlag im Kampf gegen einen Kinderpornoring verantwortlich, berichtet das Nachrichtenmagazin Der Spiegel.

Laut Spiegel-Informationen erzielte eine Fahndung nach mutmaßlichen Mitgliedern eines internationalen Kinderpornorings kein Ergebnis, da Daten von Internetprovidern fehlten. Ziercke habe demnach der Bundesregierung von den Ermittlungen gegen einen Anfang August in den USA aufgeflogenen Kinderpornorings berichtet. Das Bundeskriminalamt erhielt vom FBI insgesamt 15 IP-Adressen von Verdächtigen, die aus Deutschland kamen.
Zuordnung der Verdächtigen scheiterte
Mit diesen Informationen konnte das BKA allerdings keine der vorliegenden IP-Adressen konkreten Personen zuordnen. Die Fahndung scheiterte, da die jeweiligen Internetprovider die Nutzungsdaten bereits gelöscht haben.
Anfang März 2010 wurde die Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Zuvor waren Internetprovider und Kommunikationsfirmen seit 2006 verpflichtet gewesen, Daten aller Bundesbürger vorsorglich für sechs Monate zu speichern. Diesen Weg fordert die Union auch weiterhin, während die FDP das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren favorisiert. Hierbei würden die Daten nur dann einen Monat lang gespeichert werden, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt.
Seit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bekannt wurde, beschwerte sich das Bundeskriminalamt schon öfter über den Stopp der Vorratsdatenspeicherung. Auch hier nannte das BKA bereits Fälle im Zusammenhang mit Kinderpornographie, die nicht aufgeklärt werden konnten. Laut eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, können allerdings 99,95 Prozent aller Fälle auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden.
Für die Vorratsdatenspeicherung sprachen sich kürzlich neben dem BKA auch eine Vielzahl an Rechteinhabern wie zum Beispiel die GEMA oder die GVU aus. Sie fordern eine gesetzliche Verankerung der Vorratsdatenspeicherung. Die gesammelten Daten sollen dann auch bei Fragen, die das geistige Eigentum betreffen, eingesetzt werden können.

wegen 0,05% gleich 99,95% der Bevölkerung unter Generalverdacht stellen. Auch wenn ich Guido nicht so mag, jedoch passen da seine Worte: Gerade weil ich nichts zu verbergen habe,...
Vielleicht sollten die erstmal dafür sorgen, das man ihnen nicht ihre Baupläne unter der Nase wegklaut. MfG
Fehlende Foltererlaubnis: BKA scheitert mit Ermittlungen!
Zitat: Laut eco, dem Verband der deutschen Internetwirtschaft, können allerdings 99,95 Prozent aller Fälle auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt werden. Für 0,05%...