Reklame abgeändert

Irreführende Flatrate-Werbung: Verbraucherschützer mahnen Mobilfunker ab

Mobilfunker verkaufen ihre mobilen Datentarife gerne als Flatrate. Erst in den Fußnoten machen die Anbieter auf die Tempodrosselung nach einem bestimmten Verbrauch aufmerksam. Gegen Internet-Anzeigen einiger Anbieter, die solche Flatrate-Angebote bewarben, sind Verbraucherschützer jetzt vorgegangen - mit Erfolg.

?
?


Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen mahnte unter anderem die Mobilfunker 1&1, Telekom und Vodafone ab. Sie bewarben ihre vermeintlichen Internet-Flatrates mit Slogans wie "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)". Erst im Kleingedruckten machten die Provider auf die mit dem Angebot einhergehende Tempodrosselung aufmerksam. Statt konstanter Geschwindigkeit wird das Tempo nach Abruf eines bestimmten Transfervolumens (300 beziehungsweise 500 Megabyte im Monat) aber auf GPRS-Niveau (rund 64 Kilobit pro Sekunde) gesenkt. Für die Verbraucherschützer ein Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

Werbung

Vorstoß mit Erfolg

Die Verbraucherschützer mahnten die Mobilfunker nun per einstweiliger Verfügung ab. Richter untersagten die beklagte Internet-Werbung. Die Provider haben inzwischen reagiert und die bemängelte Reklame geändert. 

Derzeit lässt die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen prüfen, ob es sich auch bei Tarifen mit den Bezeichnungen "UMTS-Flat" und "Flat Komplett 3G" um irreführende Angebote handele. Denn auch hier würden die Provider ungegrenztes Internet-Vergnügen in Hochgeschwindigkeit versprechen, begrenzen das Tempo aber ebenfalls ab einem bestimmten Transfervolumen.

Mehr zum Thema »

Links zum Thema



Forum