Neuer Rechtsbeistand
Wikileaks: Assange-Fall geht in Berufung
In London steht heute, 12. Juli, Wikileaks-Gründer Julian Assange erneut vor Gericht. Der gebürtige Australier hofft darauf, in zweiter Instanz seine drohende Abschiebung nach Schweden verhindern zu können. Hierzu hat er sich einen neuen Rechtsbeistand besorgt: An Stelle von Mark Stephens wird Assange nun von der renommierten britischen Rechtsanwältin Gareth Peirce vertreten.
Pierce fungierte bereits als Rechtsbeistand in den Fällen der Guildford Four, der Maguire Seven und der Birmingham Six. In allen drei Fällen waren mehrere Männer von der britischen Justiz fälschlicherweise als Terroristen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden, die in Berufungsverfahren später aufgehoben wurden. Die britische Tageszeitung The Guardian wertete den Wechsel des juristischen Beistandes als Zeichen, dass Assange in seiner Anhörung nun sanftere Töne anschlagen wolle.
Vorletzte Chance
Für die Anhörung sind zunächst zwei Tage angesetzt. Sollte der High Court ebenfalls gegen Assange entscheiden, kann der mittlerweile 40-Jährige noch vor den Supreme Court ziehen. Sollten seine Einwände auch dort abgeschmettert werden, wird er noch im Laufe des Jahres an die schwedische Justiz überstellt werden.
In Schweden wird gegen Assange wegen Sexualdelikten ermittelt. Die schwedische Justiz hatte den Wikileaks-Chef im Dezember international zur Fahndung ausgeschrieben, da Assange sich geweigert haben soll, nach Schweden zurückzukehren, um dort zu den Vorwürfen auszusagen. Im gleichen Monat nahm Scotland Yard den Australier fest, seither wehrt sich Assange aber mit allen juristischen Mitteln gegen seine Auslieferung. Er befürchtet, dass die schwedische Justiz ihn direkt in die USA überstellt, wo ihm womöglich wegen der Veröffentlichung vertraulicher Dokumente eine Verurteilung droht.


Wikileaks-Gründer Julian Assange muss weiter in Haft bleiben. Ein Londoner Gericht hatte zwar die Freilassung auf Kaution veranlasst. Die schwedische Justiz legte jedoch dagegen Berufung ein.
Der unendliche Rechtsstreit von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen seine Auslieferung an Schweden nähert sich dem Ende. Der gebürtige Australier erwartet am 2. November sein Urteil im Berufungsprozess.
Wikileaks-Gründer Julian Assange scheitert erneut vor Gericht mit dem Versuch, seine drohende Auslieferung an Schweden abzuwenden. Der gebürtige Australier darf aber weiter auf seine Freilassung hoffen.
Sollte Assange im November von Großbritannien nach Schweden überstellt werden, könnte der Prozess gegen ihn noch in diesem Jahr beginnen. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm mindestens zwei Jahre Haft.
Julian Assange will sich mit der Entscheidung des Londoner High Courts, ihn nach Schweden zu überstellen, nicht abfinden und versucht, eine Berufung vor dem britischen Supreme Court zu erwirken.
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Eine neue Wendung im Auslieferungsprozess von Julian Assange. Der Wikileaks-Gründer hat in der ecuadorianischen Botschaft in London politisches Asyl beantragt. Bis zur Entscheidung über sein Ersuchen soll er dort bleiben.




