Etappensieg für Amazon

Streit um "App Store": Einstweilige Verfügung von Apple wurde abgelehnt

Apple reichte gegen Amazon eine Klage ein. Grund: der Amazon Appstore for Android. Der iPhone-Hersteller beansprucht den Namen "App Store" für sich. Eine einstweilige Verfügung, die Amazon die Verwendung des Begriffs untersagen sollte, wurde jetzt vom zuständigen Gericht allerdings abgelehnt.

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Überraschend ist die Entscheidung nicht, denn nach einer Anhörung vor einem kalifornischen Gericht erklärte die Richterin bereits, dass sie dem Antrag von Apple auf eine einstweilige Verfügung wahrscheinlich nicht nachkommen wird. Bei dieser Meinung ist das Gericht geblieben und so darf Amazon vorerst den Begriff "App Store" weiterverwenden.

Keine Verwirrung bei den Nutzern

Die Richterin Phyllis Hamilton begründet ihre Entscheidung gegen die einstweilige Verfügung damit, dass Apple nicht darlegen konnte, dass Nutzer durch die Verwendung des Begriffs für das Downloadportal von Android-Anwendungen bei Amazon verwirrt werden und es mit Apples App Store verwechseln könnten. Entscheidend hierbei ist für das Gericht unter anderem auch der Fakt, dass zwar sowohl Apple als auch Amazon Apps anbieten, allerdings jeweils für unterschiedliche Geräte. Dadurch sprechen die Dienste unterschiedliche Nutzer an.

Das Gericht ist aber auch nicht in allen Fällen einer Meinung mit Amazon. Der Online-Versandhändler argumentierte bei der Anhörung, dass es sich bei "App Store" um einen allgemeinen Begriff handelt, der deshalb auch nicht geschützt werden kann. Dieser Auffassung widerspricht die Richterin explizit in ihrer Entscheidung.

Der Rechtsstreit zwischen den Unternehmen geht auf eine Klage von Apple von März 2011 zurück. Damals startete Amazon in den USA den Appstore for Android, wodurch Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Der iPhone-Hersteller versucht seit längerem die Marke "App Store" vom US-Patent- und Markenamt schützen zu lassen.  

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