Etappensieg für Amazon
Streit um "App Store": Einstweilige Verfügung von Apple wurde abgelehnt
Apple reichte gegen Amazon eine Klage ein. Grund: der Amazon Appstore for Android. Der iPhone-Hersteller beansprucht den Namen "App Store" für sich. Eine einstweilige Verfügung, die Amazon die Verwendung des Begriffs untersagen sollte, wurde jetzt vom zuständigen Gericht allerdings abgelehnt.
Überraschend ist die Entscheidung nicht, denn nach einer Anhörung vor einem kalifornischen Gericht erklärte die Richterin bereits, dass sie dem Antrag von Apple auf eine einstweilige Verfügung wahrscheinlich nicht nachkommen wird. Bei dieser Meinung ist das Gericht geblieben und so darf Amazon vorerst den Begriff "App Store" weiterverwenden.
Keine Verwirrung bei den Nutzern
Die Richterin Phyllis Hamilton begründet ihre Entscheidung gegen die einstweilige Verfügung damit, dass Apple nicht darlegen konnte, dass Nutzer durch die Verwendung des Begriffs für das Downloadportal von Android-Anwendungen bei Amazon verwirrt werden und es mit Apples App Store verwechseln könnten. Entscheidend hierbei ist für das Gericht unter anderem auch der Fakt, dass zwar sowohl Apple als auch Amazon Apps anbieten, allerdings jeweils für unterschiedliche Geräte. Dadurch sprechen die Dienste unterschiedliche Nutzer an.
Das Gericht ist aber auch nicht in allen Fällen einer Meinung mit Amazon. Der Online-Versandhändler argumentierte bei der Anhörung, dass es sich bei "App Store" um einen allgemeinen Begriff handelt, der deshalb auch nicht geschützt werden kann. Dieser Auffassung widerspricht die Richterin explizit in ihrer Entscheidung.
Der Rechtsstreit zwischen den Unternehmen geht auf eine Klage von Apple von März 2011 zurück. Damals startete Amazon in den USA den Appstore for Android, wodurch Apple seine Markenrechte verletzt sieht. Der iPhone-Hersteller versucht seit längerem die Marke "App Store" vom US-Patent- und Markenamt schützen zu lassen.


Amazon bietet seit heute einen eigenen Store für Android Apps. Dabei verwendet Amazon den Begriff "App Store" und wird deshalb von Apple verklagt. Apple hat den Namen als Marke registrieren lassen.
Nach Windows jetzt auch Mac: Auf Amazon.com können Nutzer ab sofort auch Programme und Spiele für die Apple-Rechner herunterladen. Rund 250 Titel werden zum Start angeboten.
Apple stellte vor kurzem seinen Internetspeicherdienst vor. Der Name "iCloud" sorgt jetzt für Ärger. Das Unternehmen iCloud Communications verklagt Apple wegen Markenrechtsverletzungen.
"Appstore for Android" heißt das Downloadportal von Amazon, das dem Unternehmen eine Klage von Apple beschert hat. Allerdings wird Apple den Streit vor Gericht wahrscheinlich verlieren.
Im Patentstreit zwischen Apple und Samsung gibt es Neuigkeiten von beiden Seiten: Apple fordert eine einstweilige Verfügung, die den Verkauf und Import von vier Samsung-Geräten unterbindet. Samsung dagegen lässt eine der Gegenklagen fallen.
Nach den USA klagt Apple offenbar auch in Deutschland gegen Amazon wegen der Verwendung des Begriffs "App Store". Ärgerlich: Dadurch können momentan keine neue Android-Anwendungen von deutschen Entwicklern eingereicht werden.
Deutsche Amazon-Kunden können inzwischen auch den Appstore for Android des Internet-Versandhändlers nutzen. Zwar gibt es das Download-Portal derzeit immer noch nicht auf Amazon.de, aber über Amazon.com funktioniert es trotzdem.





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insgesamt 1 Beitragich lass mir das e patentieren. dann bin ich reich :)