Der Oberste Gerichtshof hat entschieden
Freie Meinungsäußerung in den USA: Verkauf von Killerspielen an Jugendliche erlaubt
Der Oberste Gerichtshof in den USA hat ein kalifornisches Gesetz gekippt, das den Verkauf oder Verleih von gewalthaltigen Videospielen an Minderjährige untersagt hatte. Laut Auffassung des Gerichts verstößt die Einschränkung gegen den ersten Verfassungszusatz.
Dieser erste Verfassungszusatz schützt in den USA verschiedene Grundrechte, darunter auch die freie Meinungsäußerung. In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs heißt es, dass Videospiele "genau wie geschützte Bücher, Theaterstücke und Filme Ideen durch bewährte Kunstgriffe und Elemente, die dem Medium eigen sind, vermitteln".
Spiele fallen unter die freie Meinungsäußerung
Zu den grundlegenden Prinzipien der freien Meinungsäußerung in den USA zählt, dass die Regierung nicht einfach Äußerungen auf Grund ihrer Botschaft, des Themas oder des Inhalts einschränken darf. Diese Prinzipien gelten auch für neue Kommunikationsmedien. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geht auf eine Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen zurück.
Das kalifornische Gesetz wurde vom ehemaligen Gouverneur des Bundesstaates Arnold Schwarzenegger vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Es stammt aus dem Jahr 2005, allerdings klagten von Anfang an Vertreter der Spielebranche dagegen. Das Gesetz sah vor, dass Händler gewalthaltige Spiele nicht an Minderjährige verkaufen oder verleihen dürfen: Ansonsten drohte ihnen eine Strafe von bis zu 1.000 US-Dollar.
Keine schädlichen Auswirkungen bewiesen
Als weiteres Argument gegen eine Alterseinschränkung nennt das Gericht, dass psychologische Studien, die Auswirkungen der Nutzung von gewalthaltigen Spielen auf Kindern untersuchten, nicht beweisen konnten, dass Gewalt-Spiele bei Kindern zu aggressiverem Verhalten führen würden. "Alle gezeigten Effekte sind klein und unterscheiden sich auch nicht von denen anderer Medien, wie zum Beispiel Zeichentrickserien am Samstagvormittag", heißt es.
Der Oberste Gerichtshof argumentiert weiter, dass Kalifornien nicht zeigen konnte, dass eine gesetzlich festgesetzte Altersbeschränkung von Eltern gefordert werde. Zudem betonte das Gericht, dass es ja bereits ein freiwilliges Einstufungssystem gebe.
Ob die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA auch Auswirkungen auf Deutschland und die hier immer wiederkehrende Debatte um Killerspiele hat, bleibt abzuwarten. Auch in Deutschland gibt es mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ein Einstufungssystem für Spiele. Die Richtlinien für die Prüfung wurden zu Beginn des Jahres überarbeitet.


Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle hat ihre Bilanz für das vergangene Jahr vorgelegt. Demnach hat die Prüfstelle im Jahr 2009 insgesamt 3.100 Videospiele unter die Lupe genommen und dabei jeweils entschieden, mit welcher Altersfreigabe die Spiele in den Handel gelangen dürfen.
Arnold Schwarzenegger kämpft nun vor dem obersten Gericht für das Verbot von Gewaltspielen. Dabei wurde der kalifornische Gouverneur selbst mit Gewaltfilmen wie Terminator berühmt.
Sie geben nicht auf: Die Winklevoss-Zwillinge planen nach einer gescheiterten Berufung den Rechtsstreit mit Facebook vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Die Brüder werfen Zuckerberg vor ihre Idee gestohlen zu haben.
Das oberste Bundesgericht der USA lehnte eine Berufung von Microsoft ab. Der Rechtsstreit mit der kanadischen Firma i4i geht auf eine XML-Patentverletzung zurück, die Word betrifft. Das Gericht bestätigte das Urteil der vorherigen Instanz, die einen Schadensersatz in Höhe von 290 Millionen US-Dollar festgelegt hatte.
Ursprünglich wollte die Winklevoss-Zwillinge den Streit um die Facebook-Gründung vor den Obersten Gerichtshof bringen. Jetzt reichten sie statdessen eine Klage beim Bundesgericht in Boston ein.
Provider sind auch zukünftig nicht gezwungen, Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden durch präventive Kontrollen zu unterbinden. Dies entschied der Europäische Gerichtshof bezüglich eines entsprechenden Prozesses in Belgien.
In Urheberrechtsprozessen dürfen unter Umständen auch Daten zum Einsatz kommen, die im Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.





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insgesamt 1 BeitragOMG die Amis spinnen mal wieder völlig. Gewalt ist in Ordnung aber wenn ein 8 Jähriger einen Porno kaufen will dann fallen die Amis gleich tot um. Am besten er/sie kauft sich gleich einen "Homo"Porno dann wird...