Der Oberste Gerichtshof hat entschieden

Freie Meinungsäußerung in den USA: Verkauf von Killerspielen an Jugendliche erlaubt

Der Oberste Gerichtshof in den USA hat ein kalifornisches Gesetz gekippt, das den Verkauf oder  Verleih von gewalthaltigen Videospielen an Minderjährige untersagt hatte. Laut Auffassung des Gerichts verstößt die Einschränkung gegen den ersten Verfassungszusatz.

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Dieser erste Verfassungszusatz schützt in den USA verschiedene Grundrechte, darunter auch die freie Meinungsäußerung. In der Urteilsbegründung des Obersten Gerichtshofs heißt es, dass Videospiele "genau wie geschützte Bücher, Theaterstücke und Filme Ideen durch bewährte Kunstgriffe und Elemente, die dem Medium eigen sind, vermitteln".

Spiele fallen unter die freie Meinungsäußerung

Zu den grundlegenden Prinzipien der freien Meinungsäußerung in den USA zählt, dass die Regierung nicht einfach Äußerungen auf Grund ihrer Botschaft, des Themas oder des Inhalts einschränken darf. Diese Prinzipien gelten auch für neue Kommunikationsmedien. Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs geht auf eine Mehrheit von sieben zu zwei Stimmen zurück.

Das kalifornische Gesetz wurde vom ehemaligen Gouverneur des Bundesstaates Arnold Schwarzenegger vor den Obersten Gerichtshof gebracht. Es stammt aus dem Jahr 2005, allerdings klagten von Anfang an Vertreter der Spielebranche dagegen. Das Gesetz sah vor, dass Händler gewalthaltige Spiele nicht an Minderjährige verkaufen oder verleihen dürfen: Ansonsten drohte ihnen eine Strafe von bis zu 1.000 US-Dollar.

Keine schädlichen Auswirkungen bewiesen

Als weiteres Argument gegen eine Alterseinschränkung nennt das Gericht, dass psychologische Studien, die Auswirkungen der Nutzung von gewalthaltigen Spielen auf Kindern untersuchten, nicht beweisen konnten, dass Gewalt-Spiele bei Kindern zu aggressiverem Verhalten führen würden. "Alle gezeigten Effekte sind klein und unterscheiden sich auch nicht von denen anderer Medien, wie zum Beispiel Zeichentrickserien am Samstagvormittag", heißt es.

Der Oberste Gerichtshof argumentiert weiter, dass Kalifornien nicht zeigen konnte, dass eine gesetzlich festgesetzte Altersbeschränkung von Eltern gefordert werde. Zudem betonte das Gericht, dass es ja bereits ein freiwilliges Einstufungssystem gebe. 

Ob die Entscheidung des Obersten Gerichtshof der USA auch Auswirkungen auf Deutschland und die hier immer wiederkehrende Debatte um Killerspiele hat, bleibt abzuwarten. Auch in Deutschland gibt es mit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ein Einstufungssystem für Spiele. Die Richtlinien für die Prüfung wurden zu Beginn des Jahres überarbeitet.

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