Kommerzielle Nutzung nur nach Genehmigung
Fußball-Bundesliga: DFL stellt Spielpläne unter Urheberrechtsschutz
Die DFL stellt die Bundesliga-Spielpläne unter Urheberrechtsschutz. Die Erklärung zielt vor allem auf Wettanbieter ab, die künftig für eine Verwendung der Datenbanken zahlen müssen. Redaktionelle Berichterstattung bleibt außen vor.

Am Dienstag hatte der Liga-Verband die Spielpläne der kommenden Fußballsaison vorgestellt. Einen Tag später machte die DFL deutlich, dass es sich bei den Übersichten um urheberrechtlich geschützte Werke handele, "da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung" erbringe. Diese bestehe "insbesondere aus der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und der Auswahl der konkreten Spieltermine", machte Holger Blask, der leitende Justiziar der DFL, deutlich.
Wettanbieter im Fokus
Den Urheberrechtsschutz will die DFL ab Januar 2012 geltend machen - ab diesem Zeitpunkt muss für eine Nutzung eine ausdrückliche Genehmigung eingeholt werden. TV-Anbieter und Printmedien seien davon ausgenommen. Online-Medien nennt die DFL in diesem Zusammenhang nicht, auch von Apps ist nicht die Rede.
Der Liga-Verband zielt auf Sportwetten-Anbieter ab. Die DFL möchte offenbar selbst mehr Geld in dem Markt einnehmen, um den Breitensport zu finanzieren. "Sollte allerdings eine angemessene Teilhabe des Sports nicht zustande kommen, sieht sich die DFL als Treuhänderin der Clubs gezwungen, Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung des Profi-Fußballs an den Umsätzen dieses Marktes zu ergreifen", sagte Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung.
