Einschätzung eines Rechtsanwalts
Ermittlungen gegen kino.to: Was haben die Nutzer jetzt zu befürchten?
Die Polizei hat die Betreiber der illegalen Streaming-Plattform kino.to festgenommen und die Domain geschlossen. Was folgt daraus für die Nutzer? Müssen sie mit Strafen rechnen? Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hält dies für unwahrscheinlich, die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen dagegen nicht.

Inhaltsverzeichnis
- 1Anwalt hält Abmahnungen für möglich
- 2GVU gehe in der Regel gegen die "großen Fische" vor
- 3Update vom 14.06.2011: GVU nimmt Stellung zur möglichen Strafbarkeit von kino.to-Nutzern
Update vom 14.06.2011: GVU nimmt Stellung zur möglichen Strafbarkeit von kino.to-Nutzern
Am Mittwoch meldete die Gesellschaft für Urheberrechtsverletzungen (GVU), dass der Dresdener Generalstaatsanwaltschaft ein Schlag gegen Raubkopierer geglückt sei. Bei den Razzien gegen das Streaming-Portal kino.to in mehreren europäischen Ländern durchsuchten die Ermittler zahlreiche Wohnungen, 13 Personen wurden festgenommen. Ihnen wird Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Die Polizei beschlagnahmte auch das Portal.
Angesichts des Verfahrens werden sich jetzt viele Nutzer fragen, ob ihnen auch Ermittlungen drohen. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke hält dies für unwahrscheinlich. "Aus meiner Sicht haben die Nutzer von kino.to keine Straftat begangen, da der reine Konsum von Streamingdiensten nicht rechtswidrig ist."
Anwalt hält Abmahnungen für möglich
Allerdings gelte dies nur für das reine Streaming. Landet eine Kopie des Streams auf der Festplatte des Nutzers, sehe das anders aus. Hier gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen: Während die Filmindustrie schon das flüchtige Speichern im Rechnercache für eine illegale Kopie hält, ist Solmecke anderer Meinung.
Eindeutige Urteile, an denen sich Gerichte orientieren könnten, habe es aber noch nicht gegeben. Abmahnungen seien jedoch trotzdem denkbar, urteilt Solmecke. Etwaige Schadenersatzansprüche schätzt er auf rund 110 Euro. Sie würden sich aus den Anwaltskosten und den tatsächlich entstandenen Schaden zusammensetzen; letzterer orientiere sich an den Gebühren für einen Kinobesuch oder eine DVD-Ausleihe.
GVU gehe in der Regel gegen die "großen Fische" vor
Nach Solmecke stellt sich aber ohnehin die Frage, ob und welche Nutzerdaten auf den beschlagnahmten Servern von kino.to und benachbarter Zuspieler gespeichert sind. Identifiziert werden könnten Nutzer etwa über die IP-Adresse, auch von den Providern.
Eine weitere Frage ist, ob die GVU überhaupt gegen die zahlreichen kino.to-Nutzer vorgehen wird. Die GVU sei "dafür bekannt, normalerweise das Übel an der Wurzel zupacken. Das heißt, dass die Gesellschaft in der Regel gegen die großen Fische vorgeht, was sie mit den jetzigen Durchsuchungen auch beweisen hat", sagt der Rechtsanwalt.
Update vom 14.06.2011: GVU nimmt Stellung zur möglichen Strafbarkeit von kino.to-Nutzern
In einem Blogeintrag hat die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen bewertet, ob die Nutzer von kino.to mit strafrechtlichen Verfolgungen rechnen müssen. Die GVU schreibt, dass eine "höchstricherliche Klärung zur Strafbarkeit des Anschauens/Konsumierens von illegalen Film-Streams" noch nicht vorliege, Das aktuelle Verfahren gegen die Streaming-Plattform biete dafür aber Gelegenheit, urteilen die Urheberrechtsvertreter.
Während Rechtsanwälte wie Solmecke das vorübergehende Speichern im Rechnercache nicht für eine illegale Kopie halten, sieht die GVU Streaming als "eine nicht erlaubte Nutzung" und damit auch für strafbar, sowohl zivil- wie strafrechtlich. Die genaue Argumentation der Urheberrechtsvertreter ist im ausführlichen Blogeintrag nachvollziehbar.
Weitere Informationen
Wie geht's weiter? Zu diesem Thema haben wir eine redaktionelle Übersicht erstellt. Sie finden das Special zu Filesharing hier.

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