Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung

Razzien gegen mutmaßliche kino.to-Betreiber: 13 Personen festgenommen

Ermittler sind gegen die Betreiber des Raubkopier-Portals kino.to vorgegangen. Bei Durchsuchungen in mehreren europäischen Ländern wurden insgesamt 13 Personen festgenommen. Die Domain ist gesperrt - sie wurde von der Polizei beschlagnahmt. Die Ermittler werfen den mutmaßlichen Betreibern Bildung einer kriminellen Vereinigung vor.

Die Polizei hat die Domain kino.to beschlagnahmt, auf der Seite findet sich aktuell nur ein Hinweis der Ermittler auf das Verfahren. (Bild: Screenshot)
Die Polizei hat die Domain kino.to beschlagnahmt, auf der Seite findet sich aktuell nur ein Hinweis der Ermittler. (Bild: Screenshot)

Die Razzien wurden in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden unter der Leitung der integrierten Ermittlungseinheit Sachsen durchgeführt, wie aus einer Pressemitteilung der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hervorgeht. In Deutschland wurden 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Die Polizei nahm 13 Personen fest. Nach einer Person läuft eine Fahndung.

Werbung

Die Webseite kino.to ist im Netz nicht mehr erreichbar. "Die Domain zur von Ihnen ausgewählten Webseite wurde wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung zur gewerbsmäßigen Begehung von Urheberrechtsverletzungen geschlossen", heißt es dort. Die Domain wurde der Polizei beschlagnahmt. "Internetnutzer, die widerrechtlich Raubkopien von Filmwerken hergestellt oder vertrieben haben, müssen mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen", ist auf kino.to weiter zu lesen.

GVU stellte Strafantrag 

Auch Server, die illegale Inhalte des Raubkopier-Portals vorrätig hielten, wurden vom Netz gekappt. Laut GVU würden Indizien "auf eine enge Verflechtung" der Streaming-Hoster mit kino.to verweisen. Einnahmen habe das Raubkopier-Portal angeblich über Werbebanner auf kino.to, den Startseiten der beteiligten Hosting-Seiten und Premium-Zugänge für "Intensiv-Nutzer" eingespielt.

Auf kino.to konnten Internetnutzer urheberrechtlich geschützte Kinofilme abrufen und diese auf ihre Rechner streamen. Das aktuelle Verfahren wurde aufgrund eines Strafantrags der GVU Ende April dieses Jahres eingeleitet.

Links zum Thema

Kommentieren