Wie man an die Whois-Daten und IP-Details herankommt
Anleitung: So kommen Sie dem Urheber einer Webseite auf die Spur
Egal ob Online-Shopping oder Besuch auf der privaten Webseite eines Freundes: Nur zu gerne möchte man eine Website genauer ansehen und prüfen, wer tatsächlich hinter dem Angebot steht oder ob der Besucher betrogen werden soll. Mit einigen Hilfsprogrammen kann jeder die Fährte der Betreiber aufnehmen.

Inhaltsverzeichnis
- 1Die finanzielle Lage
- 2Domain, Land & Co.
- 3Ping und Traceroute
- 4Das Rechenzentrum
- 5Sicherheit durch SSL
- 6Fazit
Das Internet ist manchmal ein gefährlicher Platz: Täglich verlieren tausende Nutzer durch Phishing-Angriffe oder unseriöse Online-Shops ihr sauer verdientes Geld. IT-Experten predigen immer wieder, dass arglose Surfer ihr Augenmerk sehr genau darauf legen sollten, wer als Betreiber hinter einer Webseite steht - doch nicht immer ist dieser auch zuverlässig erkennbar. Mit den richtigen Hilfsprogrammen kann jeder Mensch den Urhebern eines Angebots aber zumindest näher kommen und einen größten Teil der Risiken ausschließen.
Die finanzielle Lage
Der erste Blick eines argwöhnischen Surfers richtet sich meistens auf das Impressum, wenn er einer Internetpräsenz nicht hundertprozentig vertraut. Die Angaben dort sehen zwar nach zahlreichen Abmahnwellen meist professionell aus, entsprechen aber nicht zwangsläufig der Wahrheit - so kann jede Person ein beliebiges Impressum erstellen, in dem man sich als seriöse GmbH mit Handelsregistereintrag ausgibt, die in der Praxis aber gar nicht existiert - oder noch schlimmer, gerade in die Insolvenz gegangen ist.
Um die rechtliche Lage und die Existenz eines Unternehmens schnell zu überprüfen, eignet sich das Online-Angebot des elektronischen Bundesanzeigers hervorragend: Dort kann der Nutzer auf einen Blick sehen, ob die Adresse aus dem Impressum auch tatsächlich der inländischen Geschäftsanschrift entspricht oder lediglich eine Briefkastenadresse gemeldet hat, wann die Firma ins Handelsregister eingetragen wurde und wer überhaupt die gesetzlichen Vertreter (Geschäftsführer etc.) sind oder ob eine Insolvenz bekannt gemacht wurde.

