Der Zoll über Abgaben für Mitbringsel aus dem Ausland

Video-Interview mit dem Zoll Teil 2: Persönliche Einfuhr aus dem Ausland

Nicht selten sind technische Geräte im Ausland günstiger als in Deutschland. Doch lohnt es sich, diese Geräte im Urlaub zu kaufen oder mitbringen zu lassen? Ab welchem Betrag fallen Zusatzkosten durch Steuern und Zoll an? Sind Kaufbelege Belege erforderlich? Was passiert, wenn ein teures Gerät nicht beim Zoll angemeldet wird und der Zoll darauf aufmerksam wird? Diese und andere Fragen beantwortet Arnes Petrick, Sprecher der Zollbehörde Hamburg, im diesem Teil des Interviews mit netzwelt.

Zoll Interview Teil 2: Im Interview mit netzwelt klärt Arnes Petrick, Sprecher der Hamburger Zollbehörde, über Freigrenzen und mögliche Zusatzkosten bei der persönlichen Einfuhr von Reisemitbringseln aus dem Ausland auf. Zum Video: Zoll Interview Teil 2

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Über eine Million Deutsche reisen Jahr für Jahr in den Urlaub in die USA. Neben der landschaftlichen Vielfalt locken viele auch die niedrigen Preise für Markenkleidung und technische Geräte in das Heimatland von Apple und Microsoft. Billigflieger machen zudem das Reisen durch Europa überaus erschwinglich. Doch was passiert mit den neuen Hosen, dem MacBook, dem iPhone oder der Spiegelreflexkamera bei der Ankunft am deutschen Flug- oder Seehafen?

430 Euro Freibetrag für Reisemitbringsel

Waren aus Drittländern bis 430 Euro können Sie abgabenfrei, als sogenannte Reisemitbringsel, mit nach Hause nehmen - das reicht beispielsweise für ein iPad 2 mit 32 Gigabyte Speicher. In diesem Fall können Sie bedenkenlos durch die grüne Zoll-Schleuse gehen. Beim Überschreiten des Betrags sowie Unsicherheiten steht der Gang durch die rote Schleuse an. Die Zollbeamten geben Auskunft und führen die eventuell notwendige Verzollung vor Ort durch. Je nach Produktklasse fallen unterschiedliche Gebühren an. Zusätzlich fallen auf die Summe aus Warenwert, Versandkosten und Zollwert 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer an. Für Waren aus EU-Staaten gilt dagegen der freie Warenverkehr.

Täuschung kostet Nerven und Geld

Arnes Petrick rät dazu, die Wahl der entsprechenden Schleuse gut zu überlegen. Wer bewusst oder auch aus Versehen auf die Zollanmeldung verzichtet und anschließend von den Beamten angesprochen wird, bekommt Probleme. Bei den stichprobenartigen Kontrollen der Reisenden, die zuvor den grünen Kanal wählten, verlassen sich die Zollbeamten auf ihr Bauchgefühl. "Und das ist in der Regel sehr gut", sagt Petrick. Neben der Verdoppelung der normal fälligen Abgaben als Strafzahlung wird bei offensichtlichen Täuschungsversuchen auch ein Steuerstrafverfahren gegen den Importeur eröffnet. "Gleich richtig verzollen spart also Nerven und Geld", so Petrick weiter. 

Beteuerungen, dass ein Gerät bereits auf dem Hinflug mit dabei war, können die Beamten schnell überprüfen und im Zweifelsfall auch entkräften. Das Wegwerfen oder Nachschicken von Rechnung und Originalverpackung hilft in solchen fällen wenig. Anhand von Gebrauchspuren können die Beamten schnell sehen, welches Gerät schon seit Langem in Betrieb ist. Außerdem gibt die Seriennummer des Geräts Auskunft über dessen Herkunft und das Produktionsdatum. Sollten Sie die Kaufbelege ihrer Geräte nicht dabei haben, können diese auch nachgereicht werden.

Klicken Sie hier um zum ersten Teil des Interviews mit Arnes Petrick zu gelangen, in dem er über Freigrenzen und mögliche Kosten bei Paketsendungen und Geschenken aus dem Ausland aufklärt.  

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Meines Wissens sind die Versandkosten zoll- und steuerfrei. Aber wenn die Versandkosten unverhältnismäßig hoch, und dafür die Produktkosten unverhältnismäßig niedrig, wird man damit natürlich...

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