Der Zoll über Steuern, Gebühren und Freigrenzen beim Postverkehr

Video-Interview mit dem Zoll Teil 1: Pakete und Geschenke aus dem Ausland

Vor dem Kauf eines technischen Gerätes im Ausland stellen sich viele Käufer die gleichen Fragen: Welche zusätzlichen Kosten fallen durch Steuern oder Zoll an? Gibt es Freibeträge beim Import und wo liegen sie? Wie ist es, wenn ich ein Geschenk aus dem Ausland erhalte? Diese und weitere Fragen zum Import per Postweg beantwortet Arnes Petrick, Sprecher der Zollbehörde Hamburg, in diesem Teil des Interviews mit netzwelt.

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Zoll Interview Teil 1: Arnes Petrick, Sprecher der Hamburger Zollbehörde, klärt im Interview mit netzwelt.de über Freigrenzen und mögliche Zusatzkosten bei Paketen und Geschenken aus dem Ausland auf. Zum Video: Zoll Interview Teil 1

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Freibeträge, Steuer- und Zollabgaben
  2. 2Geschenke: Höherer Freibetrag
  3. 3Auch eingepackte Geschenke werden überprüft
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Egal ob neues iPad, Notebook oder anderes Gadget - beim Import technischer Geräte aus dem Ausland können Anwender viel Geld sparen - zumindest theoretisch. Das Internet vereinfacht den Zugang zu ausländischen Online-Shops und deren Produkten enorm. Besonders beliebt sind Importe aus den USA, vor allem dann, wenn der US-Dollar günstig zum Euro steht. Doch nicht selten verpufft die Ersparnis beim Kauf durch anfallende Gebühren und Steuern.

Freibeträge, Steuer- und Zollabgaben

Für einfache Postsendungen, die einen Warenwert von 22 Euro nicht übersteigen, müssen Sie keinerlei Abgaben leisten. Für Waren, die über diesem Wert und unter 150 Euro liegen, müssen Sie 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Ab 150 Euro können dann, je nach Geräteklasse, außerdem Zollgebühren anfallen. Diese sind von Klassen zu Klasse unterschiedlich. Welcher Zollsatz auf welches Produkt anfällt, erfahren Sie auf der Zoll-Webseite. Zu beachten ist, dass sich die zusätzlichen Abgaben auf die Summe aus Warenwert, Versandkosten und eventuellen Versicherungskosten beziehen, nicht nur auf den Wert des gekauften Geräts. Die Abgaben zahlen Sie in der Regel an der Haustür, wenn der Postbote Ihnen das Paket übergibt, oder erst später, per Rechnung. In Einzelfällen muss das Paket auch direkt beim Zollamt abgeholt und ausgelöst werden. Sendungen aus EU-Staaten sind grundsätzlich abgabenfrei.

Geschenke: Höherer Freibetrag

Bei privaten Postsendungen aus Nicht-EU-Staaten, wie etwa den USA, liegt die Freigrenze bei 45 Euro. Bis zu diesem Betrag kommen also keine weiteren Kosten auf Sie zu. Sollten Sie mal ein Paket mit mehreren und unterschiedlich teuren, einzelnen Artikeln erhalten, werden nur die Teile versteuert, die die Freigrenze übersteigen. Beachten Sie, dass diese Freigrenze nur für Pakete von privat an privat gilt. Auch als "Geschenk" kenntlich gemachte Sendugen von oder an Firmen müssen, wie beim normalen Postweg, ab 22 Euro versteuert werden.

Auch eingepackte Geschenke werden überprüft

Von Täuschungsversuchen durch Scheingeschenke oder falschen Angaben beim Warenwert, rät der Zoll ab. Schließlich würden auch diese Sendungen überprüft. Besteht der Verdacht der Falschangabe, müssen die Empfänger entsprechende Beweise für den angegebenen Wert vorlegen, wie etwa entsprechende Kauf- und Zahlungsbelege. Auch in Geschenkpapier verpackte Pakete werden bei Verdacht geöffnet und auf einen persönlichen Bezug hin überprüft. Bei Fehlverhalten droht die Verdoppelung der Abgaben - und rechtlich Schritte gegen den Empfänger.  

Um die persönliche Einfuhr von Geräten auf Reisen per Luft- und Seeweg geht es im zweiten Teil des Video-Interviews mit dem Zoll

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