Sieben Monate auf Bewährung für Shopbetreiber
Gerichtsurteil: Entsperren des SIM-Locks ist strafbar
Das Amtsgericht Göttingen hat am Mittwoch, 4. Mai, ein Urteil zum Entsperren von SIM-Locks gefällt. Ein 35-Jähriger Mann, der das Entsperren gewerbsmäßig anbot, wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung.

Der Rechtsstreit drehte sich dabei um die Frage, ob die SIM-Lock-Sperre als Teil des Betriebssystems des Handys zu sehen sei und somit urheberrechtlich geschützt wäre, erklärte Stefan Scherrer, Pressesprecher des Amtsgerichts Göttingen, gegenüber netzwelt. Laut Meinung des Gerichts ist der SIM-Lock mit dem Urheberrecht geschützt und ein Entfernen deshalb strafbar.
Revision zu erwarten
Die Verteidigung sah das anders und hat dementsprechend auf Freispruch plädiert - ohne Erfolg. Scherrer zufolge ist allerdings davon auszugehen, dass die Verteidigung in Revision gehen wird. Dann würde der Fall vor dem Oberlandesgericht in Braunschweig verhandelt werden. Das Amtsgericht Göttingen hat zehn Fälle verhandelt, die der Angeklagte eingeräumt hatte. Er soll aber in deutlich mehr Fällen Handys von der Sperre befreit haben.
Mit einem SIM-Lock binden Mobilfunkanbieter ein Gerät an ihr Netz. Kunden, die ein entsprechendes Handy oder Smartphone besitzen, können dieses also nicht mit einer SIM-Karte eines anderen Anbieters betreiben. Die Mobilfunkanbieter bieten Geräte mit SIM-Lock meist günstiger an, da sie höher subventioniert werden. In vielen Fällen wird dann von kunden versucht die Sperre aufzuheben.
Strafbarkeit in Deutschland umstritten
Bei dem Urteil des Amtsgericht Göttingen könnte es sich um einen richtungweisenden Fall handeln, da es in Deutschland bislang nur sehr wenige Strafurteile gab. In einem Gespräch mit netzwelt erklärte der Göttinger Rechtsanwalt Sascha John, dass in Fachkreisen die Strafbarkeit einer Umgehung der Sperre zu privaten Zwecken hoch umstritten sei.
Er betonte auch, dass beachtet werden muss, ob es sich um gewerbsmäßig entsperrte Geräte handelt. Dem Urteil von Mittwoch dürften in Göttingen noch einige weitere folgen. Denn die Polizei in Göttingen ermittelt bereits seit letztem Jahr gegen gewerbsmäßige Entsperrer.

Zitat: Es wäre juristisch zu klären, ob mit Bezahlung des Kaufpreises das gesperrte Handy in mein Eigentum übergeganden ist........ Nein, das muss man nicht klären. Das...
Es wäre juristisch zu klären, ob mit Bezahlung des Kaufpreises das gesperrte Handy in mein Eigentum übergeganden ist oder mir nur für 2 Jahre überlassen wurde und danach mein Eigentum ist. Wenn es sofort mein...
Zitat: Wenn ich ein Gerät kaufe, dann gehört es mir...... Wenn Du ein Freies kaufst, ja. Kaufst Du ein Subventioniertes steht meist im Vertrag, wann es Dir gehört (meist nach...
Auf welcher Grundlage ist es denn nun verboten? habe in anderen Quellen gelesen: § 269 aber dann muss ja eine Täuschungsabsicht vorhanden sein? Und was ist wenn ich mit dem Gerät ins...
von einem Amtsgericht hätte ich auch nichts Kompetenteres erwartet. Wenn ich ein Gerät kaufe, dann gehört es mir und ich kann damit tun und machen, was ich will; was der Anbieter subventioniert, ist seine Sache....