Im Herbst soll die Anlaufstelle starten
Geodaten-Kodex: Das bringt die zentrale Widerspruchsplattform
Widerspruch mit wenigen Klicks, datensparsam, automatische Verpixelung - die zentrale, von der Branche geplante Anlaufstelle für Geodaten-Dienste gibt sich bürgernah. Aber einige Probleme bei möglichen Widersprüchen gegen eine Abbildung von Häuserfassaden bleiben unberücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis
- 1Datensparsamkeit
- 2Missbrauchsmöglichkeit
- 3Kein Vorab-Widerspruchsrecht
- 4Schaar für zentrales Widerspruchsregister
Die Selbstverpflichtung wurde von großen Worten begleitet. Von einem Zeichen "für mehr Transparenz" sprach der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maiziere anlässlich des Empfangs des Geodaten-Kodex auf der CeBIT 2011 in Hannover. "Die Standards, die hier geschaffen werden, können auch ein Vorbild für andere Bereiche der IT-Wirtschaft sein."
Aber sind die Inhalte des Datenschutz-Kodex wirklich vorbildlich? Was bringt die für den Herbst geplante Plattform auf Basis des Regelwerks für Vorteile, auf der Bürger und Bürgerinnen gegen die Abbildung ihrer Häuser in Geodatendiensten wie Google Street View widersprechen können?
Datensparsamkeit
"Mit wenigen Klicks können Bürger Einspruch einlegen", sagt Christian Spahr, Pressesprecher beim Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien Bitkom, unter dessen Dach die Plattform entwickelt wird. Wie die Internetseite genau aussieht, steht noch nicht fest; es sollen aber Verweise auf einzelne Dienste und Widerspruchsformulare integriert werden.
Lassen Sie ihr Haus aus Google Street View entfernen?
Wenn Bürger Einspruch gegen eine Veröffentlichung einlegen wollen, müssen sie nur wenig Daten angeben, das ist die Maßgabe. "Im Regelfall reicht eine E-Mail", sagt Spahr. Die Angabe der elektronischen Postadresse zur Authentifizierung soll der missbräuchlichen Nutzung entgegenwirken, heißt es im Geodaten-Kodex. Andererseits könnte das Vertrauen auf die reine Angabe der E-Mail-Adresse erst recht für Missbrauch sorgen.






