Schaar legt 23. Tätigkeitsbericht vor

Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Mehr Beanstandungen, mehr Beschwerden

Bundesbeauftragter für den Datenschutz: Mehr Beanstandungen, mehr Beschwerden Bei der Veröffentlichung des Tätigkeitsberichts hat sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar für eine Verbesserung des Datenschutzes stark gemacht. Seine Behörde hat nicht nur mehr Beanstandungen ausgesprochen, sondern bekommt auch immer mehr Bürgeranfragen.

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Im Zeitraum von 2009 bis 2010 hat die Behörde insgesamt 30 Beanstandungen ausgesprochen, im Berichtszeitraum 2007 bis 2008 waren es noch 10. Solche Beanstandungen können auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes ausgesprochen werden - etwa bei Verstößen gegen das Regelwerk.

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Auch die Beschwerden besorgter Bürger und Bürgerinnen nahmen laut dem Tätigkeitsbericht zu. Insgesamt 11.153 Eingaben und 14.204 telefonische Anfragen gingen bei der Behörde mit Sitz in Bonn ein. Das entspricht einer Steigerung von rund 47 Prozent bei den Eingaben und 10 Prozent bei den telefonischen Anfragen im Vergleich zum Berichtszeitraum für die Jahre 2007 und 2008.

Kritik an Geodatendiensten

Bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts und aktuellen Entwicklungen im Bereich des Datenschutzes übte Schaar auch massive Kritik an der Bundesregierung und Internetanbietern. Beim Beschäftigtendatenschutz begrüßte Schaar die Fortschritte bei der Rechtssicherheit, lehnt aber eine gleichzeitige Ausweitung der offenen Videoüberwachung der Beschäftigten ab.

Unternehmen, die Geodatendienste betreiben, müssten nach Ansicht von Schaar ein Vorab-Widerspruchsrecht einräumen. "Es kann nicht sein, das Unternehmen heute aussagekräftige Profile im Internet bilden können, ohne das die Nutzer vorab eingewilligt haben", erklärte der Bundesdatenschutzbeauftragte. 

In dem Tätigkeitbericht nimmt Schaar auch zu weiteren datenschutzrelevanten Themen Stellung, etwa zum Zensus 2011, Anti-Terror-Listen, Körperscannern, De-Mail und Smart Metering. Der Bericht ist auf der Seite www.datenschutz.bund.de abrufbar. Der Tätigkeitsbericht erscheint alle zwei Jahre und dient dazu, den Bundestag und die Öffentlichkeit über aktuelle Entwicklungen des Datenschutzes zu unterrichten.  

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