Vergleich von 2008 hat weiter Bestand
Facebook-Gründung: Klage der Winklevoss-Zwillinge abgewiesen
Der Rechtsstreit mit den Winklevoss-Zwillingen um die Erfindung von Facebook scheint ein Ende zu haben. Ein US-Bundesgericht hat die Berufungsklage der Brüder abgewiesen. Die Kommilitonen von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg wollten einen Vergleich aus dem Jahr 2008 annullieren lassen.
In der Einigung von 2008 zwischen den Winklevoss-Zwillingen und Facebook wurden den Brüdern 65 Millionen US-Dollar zugesprochen. Im Gegenzug sollten die Brüder die Klage gegen Zuckerberg fallen lassen. Die Zwillinge werfen dem Facebook-Gründer vor, er habe ihnen die Idee für ein Soziales Netzwerk gestohlen. Zuckerberg hatte während der Studienzeit den Zwillingen beim Programmieren des Netzwerkrs ConnectU geholfen und soll aus dieser Idee Facebook entwickelt haben.
Berufungsgericht sieht Rechtsstreit als beendet an
Den Zwillingen war die Summe offenbar nicht hoch genug und so reichten sie erneut Klage gegen Facebook ein. Das Berufungsgericht hat die Forderungen allerdings abgewiesen und erklärt, dass ein Rechtsstreit zu irgendeinem Punkt auch einmal zu einem Ende kommen müsse. Dieser Punkt wäre jetzt erreicht. Zuvor heißt es in dem Urteil, dass Cameron und Tyler Winklevoss nicht die ersten von einem Wettbewerber ausgestochenen Parteien seien, die auf dem Rechtsweg das zu errreichen versuchen, was sie im Markt nicht geschafft haben.
Weiter heißt es, dass die Gerichte den Zwillingen möglicherweise Recht gegeben hätten, wenn sie nicht bereits einen Vergleich abgeschlossen und zugesichert hätten sämtliche Ansprüche gegenüber Facebook fallen zu lassen. Der Konflikt um die Facebook-Gründung wurde in dem Oscar-prämierten Film "The Social Network" aufgegriffen.
Ceglia legt neue Beweise vor
Während dieser Streit also scheinbar beigelegt wurde, droht Facebook an anderer Stelle erneut Ärger wegen der Gründung. Paul Ceglia behauptet mit Mark Zuckerberg einen Vertrag abgeschlossen zu haben, der ihm 50 Prozent an Facebook zusichern soll. Jetzt hat Ceglia dem Gericht E-Mails mit Zuckerberg als neues Beweismaterial vorgelegt. Dies berichtet der Branchendienst Bloomberg.


Die Anwälte von Facebook-Gründer Mark Zuckerberg haben vor Gericht die Existenz eines Vertrages bestätigt, wonach dem New Yorker Paul Ceglia 84 Prozent des Unternehmens zustehen. Sie zweifelten jedoch die Echtheit der Unterschrift Zuckerbergs an. Der Kläger Paul Ceglia muss sich derweilen in einem anderen Verfahren wegen Betruges vor Gericht verantworten.
Mit dem Namen Mark Zuckerberg verbindet jeder den Gründer des weltweit größten sozialen Netzwerkes Facebook. Die Bekanntheit des Facebook-Chefs macht seinem Namensvetter Mark Zuckerberg, einem Anwalt aus Indianapolis, im Internet Probleme.
Sie geben nicht auf: Die Winklevoss-Zwillinge planen nach einer gescheiterten Berufung den Rechtsstreit mit Facebook vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Die Brüder werfen Zuckerberg vor ihre Idee gestohlen zu haben.
Ursprünglich wollte die Winklevoss-Zwillinge den Streit um die Facebook-Gründung vor den Obersten Gerichtshof bringen. Jetzt reichten sie statdessen eine Klage beim Bundesgericht in Boston ein.
Paul Ceglia fordert 50 Prozent von Facebook ein, da diese ihm laut einem Vertrag mit Mark Zuckerberg zustehen würden. Genau dieser Vertrag entpuppt sich jetzt offenbar als Fälschung.
Neue Wendung im Streit zwischen Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und dem Holzhändler Ceglia. Das Soziale Netzwerk will bewiesen haben, dass der Vertrag gefälscht wurde. Facebook fordert, dass die Klage fallen gelassen wird.
Facebooks Börsengang nimmt Gestalt an. Der Aktienpreis soll zwischen 28 und 35 US-Dollar liegen. Start ist Berichten zufolge der 18. Mai.




