Google Books
Kommentar: Google schießt sich selbst ins Knie
Es ist schon bemerkenswert, wie Unternehmen sich immer wieder selbst ins Knie schießen. Vor allem dann, wenn es um eine gute Idee geht. Die wird dann regelmäßig durch Profitgier und rücksichtsloses Gebaren ruiniert. Ein schönes Beispiel hierfür ist Googles Book-Projekt.

Gerade hat der New Yorker Richter Denny Chin einen Vergleich zwischen dem Suchmaschinenkonzern und Verlagen gekippt. Wie konnte es soweit kommen, dass ein Richter nötig war, um dieses Projekt zumindest teilweise zu stoppen?
Den ersten Fehler hat Google schon 2004 begangen. Da hatte das Unternehmen die Idee, alle Bücher dieser Welt, auch die längst vergriffenen, einzuscannen und online zu stellen. Für Millionen Interessierte wäre das ein enorm nützlicher Service. So kann man längst vergriffene Werke mit ein paar Suchbegriffen und Mausklicks aufspüren, die Werke als E-Book herunterladen oder auch ausdrucken und binden lassen. Verloren geglaubtes Weltwissen wird so wieder zurückgeholt. Doch statt dafür eine Regelung zu finden, die auch Verlagen und vor allem den Autoren faire Bedingungen und Verdienstmöglichkeiten einräumt, hat Google einfach losgelegt, ohne sich groß um die Rechte der anderen zu scheren. "Verklagt mich doch", war das arrogante Motto des nahezu allmächtigen Internetriesen.
Genau das haben Verlage und Autoren 2005 dann auch getan. Jetzt hätte Google die Chance gehabt, fairen Bedingungen mit der schreibenden Zunft auszuhandeln. Doch das kann eben nicht gelingen, wenn man immer nur ausschließlich den eigenen Vorteil sucht. Die Einigung, die Google 2008 in den USA geschlossen hatte, benachteiligt bei genauerem Hinsehen die Autoren und war deshalb auch nicht wirklich akzeptabel.
So war vorgesehen, dass Google beispielsweise vergriffene Bücher auf jeden Fall einscannen darf, wenn der Autor sich nicht meldet und in einem Opt-out-Verfahren widerspricht. Die Zustimmung des Autors war nicht vorgesehen. Auch deutsche Bücher, die in den USA registriert sind, würden darunter fallen. Zu Recht hatte Bundeskanzlerin Merkel den Deal kritisiert. Auch deutsche Verlage haben versucht, sich gegen die Dreistigkeiten Googles zur Wehr zu setzen. Außerdem wollte Google durch Zahlung einer Pauschalsumme von 125 Millionen alle möglichen finanziellen Ansprüche der Autoren abdecken.
Zweifelhaft ist aber auch die Regelung für Werke, die zwar noch geschützt sind, bei denen es aber keinen Kontakt zum Autor gibt. Hier sollten die Einnahmen zehn Jahre lang bei Google lagern. Wenn der Autor sich aber erst nach Ablauf dieser Frist meldet, dann sind alle zwischenzeitlich entstandenen Einnahmen perdu. Urheberrechtlich nicht mehr geschützte Werke, also 70 Jahre nach dem Tod des Autors, kann Google sowieso nach eigenem Gusto vermarkten.
Dass der New Yorker Richter Denny Chin den Vergleich nach sorgfältiger Prüfung jetzt gekippt hat, ist erfreulich. Endlich besteht die Chance, dass Autoren und Verlage auf Augenhöhe mit Google verhandeln.







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insgesamt 1 BeitragAn sich gute Idee, aber die Dummheit von Google hat scheinbar wiedermal die Oberhand ;) schade