Deutscher Buchhandel begrüßt Richter-Entscheidung
Google Books: Kein Scan ohne Autoren-Nachfrage
Im Streit um Googles Digitalisierung von Büchern für den kostenlosen Online-Dienst "Google Books" lehnte der zuständige amerikanische Richter nun einen Vergleich ab. Dieser Vergleich sah vor, dass Google amerikanischen Autoren und Verlegern 125 Millionen Dollar zahlt und im Gegenzug dafür Bücher digitalisieren darf, ohne in jedem Fall eine Genehmigung der Rechteinhaber einholen zu müssen.

Der zuständige Richter Denny Chin hat das Google Book Settlement abgelehnt, da der Vergleich seiner Meinung nach weder fair noch angemessen noch vernünftig sei. In der Urteilsbegründung des Richters heißt es, dass die Digitalisierung von Büchern und die Schaffung einer universellen digitalen Bibliothek zwar vielen Menschen einen Vorteil bringen würde, der vorhandene Vergleich allerdings zu weit gehen würde.
Zustimmen statt ablehnen
In der Urteilsbegründung heißt es weiter, dass Google durch den Vergleich signifikante Rechte an ganzen Büchern erhalten würde und zwar ohne die Zustimmung der Rechteinhaber. Dadurch bekäme Google einen erheblichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern. Der Richter schlägt vor, den Vergleich abzuändern, damit er möglicherweise doch noch akzeptiert wird.
Bisher sieht der Vergleich vor, dass Rechteinhaber der Digitalisierung eines Buches widersprechen können. Statt einer solchen "Opt Out"-Regelung empfiehlt Chin, dass die Rechteinhaber der Nutzung der einzelnen Bücher zustimmen müssen.
Reaktionen aus Deutschland
Der deutsche Buchhandel begrüßt das Urteil des amerikanischen Richters. So erklärt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, dass die ein wichtiger Tag für das Urheberrecht sei.
Auch die VG Wort - die Verwertungsgesellschaft von Autoren - begrüßt die Entscheidung. In einer Pressemitteilung betont die VG Wort, dass die Entscheidung des Richters unter anderem darauf beruht habe, dass die einschlägigen Urheberrechtsfragen nicht im Rahmen eines Vergleichs, sondern durch den Gesetzgeber entschieden werden sollte. Zudem fand der Richter es problematisch, dass der Vergleich auch ausländische Werke erfasste.
Links zum Thema
- Google Book Settlement
- Pressemitteilung der VG Wort als PDF (Quelle)
- Pressemitteilung des Börsenvereins (Quelle)
- Die Urteilsbegründung (Quelle)
