Einstweilige Verfügung abgelehnt

"Gefällt mir"-Button: Gerichtsurteil zur Integration bei Online-Händlern

Einige Online-Händler haben auf ihren Seite den "Gefällt mir"-Button von Facebook integriert. Das Landgericht Berlin hat jetzt das erste Urteil zu dem Thema erlassen. Abmahnungen sind nach wie vor nicht ausgeschklossen. 

Das Landgericht Berlin hat die erste Entscheidung zum "Gefällt mir"-Button bei Online-Händlern getroffen. (Bild: sxc.hu)
Das Landgericht Berlin hat die erste Entscheidung zum "Gefällt mir"-Button bei Online-Händlern getroffen. (Bild: sxc.hu)
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Das Landesgericht Berlin hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in Zusammenhang mit einem eingebundenen "Gefällt mir"-Button bei einem Online-Händler abgelehnt. Durch die Integration des Buttons, wurden an Facebook personenbezogene Daten weitergegeben und zwar ohne dass sich der Kunde darüber im Klaren war. Händler, die den Kunden nicht ausreichend in einer Datenschutzerklärung aufklären, riskieren in solchen Fällen aber weiterhin eine Abmahnung.

Einstweilige Verfügung wurde abgelehnt

Im konkreten Fall mahnte ein Konkurrent einen Online-Händler ab, der den Facebook-Button auf seiner Seite integriert hat. Der Online-Händler ist der geforderten Unterlassungserklärung nicht nachgekommen, woraufhin der Konkurrent eine einstweilige Verfügung beantragt hatte. Mit dieser wollte er erreichen, dass sein Gegenüber die "Gefällt mir"-Buttons nicht mehr verwenden darf, ohne dass die Nutzer ausreichend aufgeklärt werden. Als Begründung führte er einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht an.

Kein Freibrief für Online-Händler

Das Landgericht Berlin wies den Antrag des Konkurrenten in seiner Entscheidung vom 14. März zurück. Das Gericht sah in dem vorliegenden Fall keine Beeinträchtigung im gegenseitigen Wettbewerb auf Grundlage des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften. Diese Entscheidung bedeutet aber nicht, dass keine Abmahnungen mehr folgen werden, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Denn das Gericht hat sich bei der vorliegenden Entscheidung nur mit dem Wettbewerbsrecht und nicht mit dem Datenschutz befasst.

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Beiträgeinsgesamt 3 Beiträge

Ich finde den Button so einseitig, daß ich noch nie darauf gedrückt habe. Wo ist der "gefällt mir nicht" Knopf?

Sollen sich die Online-Händler doch ihren eigenen Button basteln, siehe Amazon.

Sehr schade! Dieser Button ist das Krebsgeschwür des Internet. Überall wird man nurnoch von Facebook getrackt. Darauf hab ich keine Lust... Sehr schade, das nun so geurteilt wurde. Wobei das natürlich eh keinen...

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