Fehlende Preisangaben und Abofallen
Verbraucherzentrale NRW: Abmahnungen gegen Klingelton-Anbieter
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) hat insgesamt zehn Anbieter von Handyklingeltönen abgemahnt. Grund dafür waren fehlende Preisangaben und Abofallen, in denen die Verbraucherzentrale Rechtsverstöße sieht.

Die Verbraucherschützer sind gegen die rechtswidrigen Praktiken der Klingelton-Anbieter mit Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen vorgegangen und das mit ersten Erfolgen. So haben die Telekom, O2, E-Plus, Arvato Mobile (Handy.de), Fox Mobile (Jamba.de), Hammerpage.de, mobilcom-debitel und Bob Mobile ihre Internetseiten bereits angepasst.
Gerichtliche Schritte eingeleitet
Allerdings ist die Verbraucherzentrale NRW mit diesen Ergebnissen noch nicht ganz zufrieden. So hätten einige Anbieter ihre Seiten nicht ausreichend verändert oder die von den Verbraucherschützern geforderte Unterlassungserklärung verweigert. Im nächsten Schritt wird die Verbraucherzentrale gegen diese Unternehmen deshalb gerichtlich vorgehen.
Die Verbraucherzentrale hat zwei Punkte bei den zehn Anbietern kritisiert: Zum einen die fehlenden Preisangaben und zum anderen die Abofallen. Im ersten Fall sehen die Verbraucherschützer in der gängigen Praxis, dass Nutzern der Preis meist erst angezeigt wurde, nachdem dieser auf Buttons wie "Kaufen", "Download" oder "Bestellen" geklickt hat, einen klaren Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Zu den abgemahnten Anbietern in diesen Fällen zählen unter anderem die Netzanbieter Telekom, Vodafone, O2 und E-Plus.
Abofallen stark kritisiert - auch von Mobilfunkanbietern
Ein zweites Problem sieht die Verbraucherschützer in den Taktiken anderen Anbieter, den Kunden ein Abonnement zu entlocken. Hierbei funktioniert der Trick der Arbeiter so, dass beim Kauf von einzelnen Klingeltönen meistens der Kauf eines kostspieligen Abos voreingestellt. Manchmal könnten Nutzer gar keinen einzelnen Klingelton erwerben, heißt es von der Verbraucherzentrale.
Nicht nur die Verbraucherzentrale sondern auch Mobilfunkanbieter möchten Abofallen und fehlende Preisangaben verhindern. So sollen Drittanbieter in Zukunft dazu verpflichtet werden, eine einheitliche und übersichtliche Bestellmaske einzusetzen. Interessant ist hier der Fakt, dass Vodafone die Idee initiiert hat und Telekom sowie O2 diese unterstützen. Alle drei Anbieter wurden aber von der Verbraucherzentrale abgemahnt.
Das Problem der Abofallen tritt aber nicht nur bei Handyklingeltönen auf. So hat die Hamburger Polizei Anfang Februar die zwei Betreiber von 99Downloads.de festgenommen und zwar wegen des Vorwurfs von Betrug und Urheberrechtsverletzung. Den beiden Verdächtigen wird vorgeworfen, dass sie mehrere tausend Nutzer in Abofallen bei Herunterladen von Software gelockt haben. In diesem netzwelt-FAQ werden zahlreiche Fragen zum Thema Abofallen beantwortet.
