Bundeskartellamt stellt sich dagegen
Deutsches Hulu: Start der gemeinsamen Videoplattform ist unwahrscheinlich
Die von den Sendergruppen ProSiebenSat.1 und RTL geplante gemeinsame Videoplattform steht offensichtlich vor dem Aus. Das Bundeskartellamt hat gegenüber beiden Unternehmen starke Bedenken geäußert.

Der Financial Times Deutschland (FTD) zufolge hat das Bundeskartellamt den beiden Sendergruppen signalisiert, dass es die Pläne für eine senderoffene Internetplattform nach dem Vorbild des US-Angebots Hulu nicht genehmigen werde. Sowohl ProSiebenSat.1 als auch RTL bestätigten gegenüber der FTD, dass sie eine vorläufige Einschätzung bekommen haben.
Endgültige Entscheidung steht noch aus
Demnach sehe das Bundeskartellamt dabei offenbar kartellrechtliche Probleme. Auf Grund der starken Marktpositionen der beiden Sendergruppen habe das Kartellamt strenge Auflagen gefordert. Ein Sprecher der RTL-Mediengruppe Deutschland sagte gegenüber der FTD, dass die Vorstellungen des Amtes am Ende nicht akzeptabel gewesen seien.
Bis zum 10. März können die beiden Sender jetzt eine Stellungnahme abgeben und wollen diese Möglichkeit auch nutzen, um dann die finale Entscheidung abzuwarten. Die Sender erklärten weiterhin, dass sie sich vorbehalten würden, die Entscheidung anschließend gerichtlich überprüfen zu lassen. Alles in allem scheint die Wahrscheinlichkeit, dass die Plattform zustande kommen wird, eher gering zu sein.
So sollte die Plattform funktionieren
Im August hatten ProSiebenSat.1 und RTL die Pläne einer gemeinsamen Plattform bekannt gegeben. Dabei sollte das Portal offen gestaltet werden und so auch für Angebote weiterer privater sowie öffentlich-rechtlicher Sender zur Verfügung stehen. Jeder Sender sollte dann selbst entscheiden, was er den Nutzern anbietet.
Es war kein Bezahlmodell für das Anschauen der Inhalte vorgesehen. Stattdessen sollten die ausgewählten Sendungen bis zu sieben Tage kostenlos angeboten werden. Für den Nutzer hätte eine Plattform wie das amerikanische Hulu den Vorteil, dass er nicht mehr die einzelnen Mediatheken ansteuern muss.
