Neuer Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Leutheusser-Schnarrenberger

Verbraucherschutz: Justizministerin gegen anlasslose Datenspeicherung

Verbraucherschutz: Justizministerin gegen anlasslose Datenspeicherung Mit einem neuen Gesetzesvorschlag stemmt sich Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegen eine Speicherung sämtlicher Telekommunikationsdaten der Bürger. Der Entwurf steht Plänen des Innenministers entgegen, der eine Datenspeicherung auf Vorrat fordert. Streit in der Koalition ist vorprogrammiert.

Der Innenminister will sie, die Justizministerin lehnt sie ab - die Aufbewahrung aller Telekommunikationsdaten. Laut Süddeutsche Zeitung fordert Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ein Gesetz, das bei "hinreichendem Anlass" verhindert, dass bei Internetanbietern gespeicherte Daten gelöscht werden.

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Die Zeitung beruft sich in dem Bericht auf ein Eckpunktepapier, das als Vorschlag für ein Gesetz dienen soll. Konkret sieht das Gesetz vor, dass im Verdachtsfall personenbezogene Daten mittels einer "Sicherungsanordnung" von den ermittelnden Behörden "eingefroren" werden können. Anschließend sollen diese geprüft und gegebenenfalls von einem Richter verwendet werden können. Andernfalls wären die Daten zu löschen.

Verfassungsrichter stoppten Datenspeicherung

Leutheusser-Schnarrenberger sagte der Zeitung, dass ihr Vorschlag eine "Speicherung der Verkehrsdaten aller Bürger" vermeide. Für das Internet hingegen soll eine "eng befristete Speicherung von Verkehrsdaten" über einen Zeitraum von sieben Tagen gelten. Auf diese Weise sollen die Strafbehörden in die Lage versetzt werden, dynamische IP-Adressen einzelnen Personen zuzuordnen.

Die Vorratsdatenspeicherung war vom Bundesverfassungsgericht im März 2010 gestoppt worden. Die Karlsruher Richter sahen in dem Gesetz einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass die Vorschriften das Recht auf Schutz des Telekommunikationsgeheimnisses verletzen würden. Allerdings hielten die Richter die Vorratsdatenspeicherung nicht grundsätzlich für verfassungswidrig. Sie knüpften die Speicherung von Daten, die per Telefon, E-Mail, Fax und Internet versendet werden, allerdings an Bedingungen. Das von den Richtern gekippte Gesetz sieht ein Festhalten von Informationen durch Kommunikationsunternehmen und Internet-Providern über einen Zeitraum von sechs Monaten vor.

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