Ende eines dreijährigen Rechtsstreites

Bundesgerichtshof: Video-Portal über Amateurfußball ist rechtens

Das Video-Portal hartplatzhelden.de darf weiter kurze Videoclips von Amateurfußball-Spielen ins Internet stellen. Das teilte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit. Die Richter lehnten eine Klage des Württembergischen Fußballverbandes ab und beendeten damit einen dreijährigen Rechtsstreit.

Der Bundesgerichtshof hat dem Portal Hartplatzhelden.de erlaubt auch weiterhin Amateurfußball-Videos einzustellen. (Bild: Screenshot)
Der Bundesgerichtshof hat dem Portal Hartplatzhelden.de erlaubt auch weiterhin Amateurfußball-Videos einzustellen. (Bild: Screenshot)
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Auf der Seite hartplatzhelden.de können Clips von Amateurfußballspielen eingestellt werden, die Zuschauer aufgenommen haben. Die Videos enthalten dabei keine ganzen Spiele, sondern nur einzelne Szenen. Das Anschauen der Filme ist kostenlos, die Webseite finanziert sich über Werbung. Der Württembergische Fußballverband sah darin jedoch sein Recht auf die gewerbliche Verwertung der Spiele in seinem Verbandsgebiet verletzt und verklagte die Betreiber auf Unterlassung.

Die Klage hatte sowohl vor dem Landgericht Stuttgart als auch vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Der Bundesgerichtshof teilte jedoch nicht die Meinung seiner Kollegen und hob die vorausgegangen Urteile auf. Seiner Ansicht nach sei die Klage unbegründet. Die alleinige Verwertungsrechte könnte sich der Verband bereits dadurch sichern, dass er Zuschauern unter Berufung auf das Hausrecht Filmaufnahmen untersage.

Erleichterung bei den Betreibern

Die Betreiber des Portals zeigten sich über das Urteil erleichtert. "Dieses Spiel war so hart, wie es für eine kleines Portal wie das unsere nur sein kann. Die Gerichtskosten hingen wie ein Damoklesschwert über uns. Wir sind glücklich und erleichtert und werden in der Kabine jetzt richtig feiern", heißt es auf der Startseite von hartplatzhelden.de. Gleichzeitig bedankten sich die Betreiber bei allen Spendern, die den Rechtsstreit erst möglich gemacht hatten und denen das Portal bald ihr Geld zurücküberweisen will.

Der Württembergische Fußballverband erkannte das Urteil an. "Wir sind froh darüber, dass nun Rechtsklarheit herrscht und der Bundesgerichtshof die Berechtigung der Interessen des Amateurfußballs anerkennt", sagte Präsident Herbert Rösch und fügte hinzu: "Wir warten zunächst die genaue Urteilsbegründung ab und werden uns auf dieser Grundlage Gedanken darüber machen, wie wir als Fußballfamilie weiterhin verfahren werden." Fußballangebote im Internet erfreuen sich großer Beliebtheit, die Legalität der Portale ist dabei aber nicht immer geklärt.

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