Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes
GEZ: Internet-Computer bleiben gebührenpflichtig
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer für Rechtens erklärt, egal ob die Geräte zum Empfang von Radio- oder Fernsehprogrammen genutzt werden oder nicht. Die Richter wiesen damit Klagen von Anwälten und einem Studenten ab.

Internetfähige Rechner sind in der Lage Radio- und Fernsehprogramme zu empfangen und damit gebührenpflichtige Empfangsgeräte. Für die Gebührenpflicht käme es nicht darauf an, ob die Besitzer tatsächlich Radio- beziehungsweise Fernsehsendungen mit dem Rechner empfangen. Ebenso wenig sei es erheblich, ob der Computer mit dem Internet verbunden sei. Es würde bereits ausreichen, wenn der Rechner hierzu technisch in der Lage sei, teilte das Gericht mit.
Zwar stellten die Richter auch fest, dass die Gebührenpflicht für internetfähige Rechner die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Informationsfreiheit sowie Berufsausübung verletze. Dies sei jedoch gerechtfertigt, da auch die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender durch Gebühren von der Verfassung vorgeschrieben werden. Es handele sich daher um keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte.
Gebührenpflicht für Internet-PC muss durchsetzbar sein
Allerdings merkten die Richter an, dass die Rundfunkanstalten an der Gebührenpflicht von internetfähigen Computern dauerhaft nur festhalten können, wenn sie diese auch tatsächlich durchsetzen können. Andernfalls sehen die Richter den Gleichheitssatz des Grundgesetzes verletzt und die Gebühren seien damit womöglich verfassungswidrig. Der Heidelberger Professor Paul Kirchhoff hat bereits ein neues Modell zur Erhebung der Abgaben entworfen.
In den entschiedenen Fällen hatten ein Student und zwei Anwälte gegen die Gebührenpflicht geklagt. Die Anwaltskanzleien erklärten ihre Rechner nur für berufliche Zwecke zu nutzen, der Student gab an, gar keine öffentlich-rechtlichen Sendungen zu empfangen.

Zitat: ... Bisher galt der Besitz eines Rund/Fernsehfunk empfangsfähiges Gerät als Maßstab. Dabei bleibt es, ob mit defekter Bildröhre im Keller oder was auch immer. ...
Unlustiger Weise kann man sich aufgrund der irgendwann geltenden "Haushaltsabgabe" eigentlich kaum noch vor der GEZ-Gebühr retten - wobei ich das auch wiederum für ein Schreckgespenst halte. Wie ist das denn: In der...
@beffman Der Film hieß "Minority Report". Ja wirklich eine tolle Sache. Ich bin Film- und Grafikdesigner und nutze meinen PC ausschließlich für meine Arbeit. Da ich weder TV noch Radio besitze ärgert mich das...
Tolle Entscheidung! Ich finde, auch Radfahrer sollten KFZ-Steuer zahlen, sie könnten sich ja theoretisch auch Auto fahren ... oder Nichtraucher sollten Tabaksteuer zahlen, sie könnten ja prinzipiell rauchen... oder,...
Zitat: wie? muss ich meinen rechner jetzt anmelden, wie mein tv gerät ?? Ja, laeuft unter neumodisches Empfangsgeraet. Alles wo mit auch nur theroretisch der...