Entwürfe für Hartz 4-Reform sehen einen kostenlosen Web-Zugang vor
Sonntagsfrage: Gehört ein Internet-Anschluss zum Existenzminimum?
Nach ersten Entwürfen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll Hartz 4-Empfängern in Zukunft der Internetanschluss bezahlt werden. Als Begründung führt das Ministerium an, dass das Internet ein wichtiges Informationsmedium sei und zur Teilnahme am öffentlichen Leben dazugehöre. Eine richtige Maßnahme?

Gehört ein Internetanschluss zum Existenzminimum?
Das Internet ist kaum noch aus dem Alltag der Menschen wegzudenken. Kein anderes Medium bietet so schnellen und vielfältigen Zugang zu Informationen und Unterhaltung. Auch die Arbeitswelt legt großen Wert auf das Medium Internet. Immer mehr Firmen nehmen fast ausschließlich Online-Bewerbungen über ein eigenes Web-Profil oder per E-Mail an. Neue Stellenangebote landen zuerst im Netz und erscheinen erst später in den Print-Medien. Allerdings verleitet das World Wide Web auch zum stundenlangen Surfen, Spielen oder Chatten. Der Konsum von Unterhaltungsangeboten steht bei vielen Nutzern deutlich im Vordergrund.
Sozialleistungen - ein heikles Thema
Bei der Diskussion über Hartz 4 und Sozialleistungen im Allgemeinen gibt es nicht selten nur Schwarz oder Weiß. Menschen, die zu Unrecht oder durch Pech in die Lage gekommen sind, ihre Existenz nicht mehr aus eigener Kraft sichern zu können, sind auf die Zahlungen der Gemeinschaft und des Staates angewiesen. In regelmäßigen Abständen stellen jedoch auch Politiker die Frage, welche Formen die finanzielle Unterstützung annehmen darf. Nicht nur Vizekanzler und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) betont immer wieder, dass sich Arbeit wieder lohnen müsse, der Einkommens-Unterschied zwischen Arbeitnehmern und Sozialhilfeempfängern zu gering sei.
Beschlossen ist der kostenlose Internetzugang für Hartz 4-Empfänger noch nicht. Bisher wurde nur ein Gesetzes-Entwurf des Arbeitsministeriums an die Bundesminister übergeben. Diese stimmen zunächst über den Entwurf ab, anschließend muss auch der Bundesrat dem neuen Gesetz zustimmen. Notwendig wird die Hartz 4-Reform nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Anfang dieses Jahres. Das neue Gesetz muss laut den Vorgaben der obersten Richter bis zum Ende des Jahres 2010 fertig sein. Sollte der kostenlose Internetzugang dann Teil der Endfassung sein? Und was passiert mit Anspruchsberechtigten die keinen Computer haben? Stimmen Sie ab und diskutieren Sie darüber in unserem Forum.

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