Gema vs. YouTube: 600 Musikvideos stehen auf der Kippe (Update: Reaktionen beider Parteien)
Update 14:15 Uhr: Gema unterliegt vor Gericht
Das Landgericht Hamburg hat den Antrag der Gema auf eine Einstweillige Verfügung gegen YouTube zurückgewiesen. Das Gericht sah das zum Erlassen einer einstweiligen Verfügung notwendige Eilbedürfnis nicht hinreichend durch die Gema belegt. Zugleich erklärte das Gericht aber, dass es in diesem Fall nur über den Erlass einer Einstweiligen Verfügung entschieden hätte und nicht über den von der Gema vorgeworfenen Urheberrechtsverstoßes an sich. Es stehe der Gema nun offen ihre Forderungen in einem Hauptsachverfahren durchzusetzen. Dem räumte das Gericht in seiner Urteilserklärung große Chancen ein. Es liege nahe, dass YouTube zumutbare Prüfungspflichten und Maßnahmen zur Verhinderung erneuter Rechtsverletzungen nicht wahr- beziehungsweise vorgenommen habe. Sollte es also nicht doch noch zu einer außergerichtlichen Einigung kommen, droht YouTube wohl nun ein längerer Rechtsstreit mit der deutschen Musikverwertungsgesellschaft.
Update 15.32 Uhr: Reaktionen beider Parteien
Google, Inhaber des Video-Portals YouTube, zeigte sich von dem Urteil erwartungsgemäß angetan: "Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts, den Antrag der Gema auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen uns zurückzuweisen. Bedauerlicherweise konnte das Gericht nicht alle aufgeworfenen Rechtsfragen klären", sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck. Die Gema und ihre Partner sehen sich dagegen in der Streitfrage vom Gericht bestätigt. Heute sei nur über die Eiligkeit des Antrages und nicht über die Sache selbst entschieden worden. In Absprache mit den anderen beteiligten Musikverwertungsgesellschaften werde nun das weitere Vorgehen geprüft, erklärte eine Sprecherin gegenüber netzwelt.
Google machte dagegen der Gema ein neues Gesprächsangebot. "YouTube würde gern auch in Deutschland Erlöse mit Musik auf seiner Plattform erzielen und diese mit den Mitgliedern der Gema und anderen Rechteinhabern teilen. Dies kann mit gerichtlichen Verfahren nicht erreicht werden. Eine Lösung hierfür kann unserer Meinung nach nur am Verhandlungstisch erfolgen. Wir laden die Gema daher ein, an diesen zurückzukehren", fügte Oberbeck hinzu. Gleichzeitig versicherte er, dass YouTube stets Urheberrechtsverletzungen ahnden würde: "Wenn ein Rechteinhaber ein Video auf YouTube entdeckt, das seine Urheberrechte verletzt, benötigen wir lediglich die URL des Videos, um es zu sperren. Dies haben wir im Falle der Gema jedes Mal unverzüglich getan, wenn uns die Gema die URLs ihrer Werke auf YouTube genannt hat."






