Landgericht Hamburg will in Rechtsstreit entscheiden

Gema vs. YouTube: 600 Musikvideos stehen auf der Kippe (Update: Reaktionen beider Parteien)

Das Landgericht Hamburg will am heutigen Freitag, dem 27. August, sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Videoportal YouTube und der Musikverwertungsgesellschaft Gema verkünden. Die Gema hatte die Sperrung von rund 600 Musikvideos ihrer Künstler auf der Internet-Plattform per Einstweilliger Verfügung beantragt.

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Inhaltsverzeichnis

  1. 1YouTube weist Vorwürfe zurück
  2. 2Update 14:15 Uhr: Gema unterliegt vor Gericht
  3. 3Update 15.32 Uhr: Reaktionen beider Parteien
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Zuvor waren Verhandlungen zwischen beiden Seiten über die Verlängerung eines Nutzungsvertrages im Mai 2010 gescheitert. Der alte Nutzungsvertrag war im März 2009 ausgelaufen. Seit dem sind Lieder deutscher Musiker aus Sicht der Gema illegal über YouTube abrufbar. Entsprechenden Aufforderungen zum Löschen beziehungsweise Sperren kam die Tochter des Internetkonzerns Google bislang nicht nach, weshalb die Gema im Juli Klage vor dem Landgericht Hamburg einreichte. Unterstützt wird sie dabei von acht internationalen Musikverbänden.

YouTube weist Vorwürfe zurück

Die Internet-Plattform YouTube hat dagegen die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie habe Abkommen mit Musikverwertungsgesellschaften in aller Welt und würde auch gerne mit der Gema in Deutschland einig werden. Allerdings zu einem Preis, bei dem das Portal nicht durch jeden Klick Geld verliere, erklärte der Konzern in einem Statetement Ende Mai nach Abbruch der Verhandlungen.

Wie das Landgericht Hamburg entscheidet ist nicht abzusehen. Immerhin liegen zwischen der mündlichen Anhörung und der Urteilsverkündung nun gut vier Wochen. In den USA war zuletzt der Medienkonzern Viacom mit einer Urheberrechtsklage gegen das Video-Portal gescheitert. Die Berufung in dieser Verhandlung läuft. Youtube wird immer wieder mit Vorwürfen über Urheberrechtsverletzungen konfrontiert. Dies hat dazu geführt, dass die Seite bereits umfangreiche Prüfmechanismen entwickelt hat.


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