Verabschiedung am Mittwoch

Neues Gesetz: Bundesregierung will Videoüberwachung verbieten

Videoüberwachung, Kontrolle von E-Mails, Aushorchen in der Freizeit - die Spionagemethoden von Arbeitgebern sind vielfältig. Aber damit soll nun Schluss sein. Die Bundesregierung verabschiedet ein Gesetz, das den Arbeitnehmer-Datenschutz verbessert.

Videoüberwachung in der Öffentlichkeit ist noch nicht verboten, wohl aber wird per Gesetz die heimliche Aufzeichnung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz künftig untersagt.
Videoüberwachung in der Öffentlichkeit ist nicht verboten, wohl aber wird per Gesetz die heimliche Aufzeichnung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz künftig untersagt.

Beschäftigte am Arbeitsplatz dürfen künftig nicht mehr videoüberwacht werden. Die Regelung ist Teil eines Gesetzpaketes zum besseren Arbeitnehmer-Datenschutz, das nach Angaben der Süddeutschen Zeitung am Mittwoch verabschiedet werden soll. Das heimliche Aufzeichnen von Arbeitnehmern ist demnach nur noch in Ausnahmefällen erlaubt - in Korruptionsfällen etwa oder bei Diebstahl.

Jedoch wird es schwerer, Daten ohne Wissen der Beschäftigten aufzuzeichnen. Hintergrund für den verbesserten Arbeitnehmer-Datenschutz bilden die Spitzelaffären in vielen deutschen Unternehmen, etwa bei der Telekom, der Deutschen Bahn oder beim Lebensmittel-Discounter Lidl. Beim rosa Riesen wurden unter dem Vorwand der Korruption Telefonverbindungsdaten von Mitarbeitern zu Journalisten ausgespäht. Die Deutsche Bahn kontrollierte die E-Mails und Speicherplätze von Mitarbeitern, ohne sie darüber zu informieren - ebenfalls abgesegnet als Kampf gegen Korruption. Und Mitarbeiter des  Discounters Lidl wurden am Arbeitsplatz heimlich videoüberwacht. 

Bewerbungsverfahren ohne Informationen aus Facebook & Co.

Des weiteren wird per Gesetz geregelt, was der Arbeitgeber zur Beurteilung im Bewerbungsverfahren zu Rande ziehen darf. So ist es künftig verboten, Informationen aus sozialen Netzwerken einfließen zu lassen. Wenn ein solche Plattform allerdings der beruflichen Präsentation dient wie etwa Xing oder Linkedin, besteht eine Ausnahme. 

Nach dem Gesetzesentwurf sind Untersuchungen von Bewerbern auch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Erlaubt ist eine Konrolle des Gesundheitszustandes im Bewerbungsverfahren etwa, wenn diese eine wesentliche Anforderung an den neuen Job darstellt. Im Gesetz geregelt wird auch, inwiefern Arbeitgeber auf E-Mails zugreifen und Telefonate der Arbeitnehmer mitschneiden dürfen. 

Ein erster Entwurf zum besseren Arbeitnehmer-Datenschutz wurde bereits im Mai vorgelegt. Das Dokument von Bundesinnenminister Thomas de Maizière wurde aber von Datenschützern, Gewerkschaften und auch von der FDP, dem Koalitionspartner der CDU, scharf kritisiert.

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ach. das kontrolliert doch sowieso niemand. wer spionieren will der macht das auch. ob aus voyeurismus oder bestätigtem verdacht ist doch nebensächlich, wenns doch niemals rauskommt.

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