57.000 Beschwerden auf Grund unerlaubter Werbeanrufe

Telefonfrust: Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder in Höhe von 694.000 Euro

"Unbekannter Teilnehmer" steht auf dem Handy-Display. Wer trotzdem abnimmt, hat nicht selten einen Werbeanruf an der Backe. Obwohl Anrufe dieser Art seit Sommer 2009 per Gesetz verboten sind, und mit hohen Geldbußen geahndet werden, gingen bei der Bundesnetzagentur über 57.000 Beschwerden von entnervten Verbrauchern ein.

Unerlaubte Werbeanrufe stören trotz Verbot noch immer viele Menschen. Die Bundesnetzagentur verzeichnete über 57.000 Beschwerden über einen Zeitraum von acht Monaten.
Unerlaubte Werbeanrufe stören trotz Verbot noch immer viele Menschen. Die Bundesnetzagentur verzeichnete über 57.000 Beschwerden über einen Zeitraum von acht Monaten.
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Mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro müssen Firmen rechnen, die ohne Einwilligung des Kunden unerlaubte Werbeanrufe tätigen. Diese Regelung gilt seit August 2009. Doch wie es aussieht, ist die abschreckende Wirkung nicht so hoch, wie erhofft. Wie die Bundesnetzagentur in einer Mitteilung bekannt gab, gingen im Zeitraum zwischen August 2009 und April 2010 über 57.000 schriftliche Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe ein.

Bußgelder in Höhe von 694.000 Euro

Seit Einführung des Verbots wurden von der Bundesnetzagentur elf Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und abgeschlossen. Die Höhe der ausgesprochenen Bußgelder summiert sich auf 694.000 Euro. Geahndet wurden dabei nicht nur die unerlaubten Anrufe sondern auch das Unterdrücken der Rufnummer. Zahlreiche Ermittlungen laufen noch, teilte die Agentur mit.

Dabei kann die Bundesnetzagentur längst nicht in allen Fällen für Aufklärung sorgen. "Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei klassischen Meinungsumfragen, beim Abfragen von Kontodaten ohne Werbebezug oder bei automatisierten Werbeanrufen, bei denen keine Person am Telefon ist, der Fall", erläutert Bundesnetzagentur-Präsident Matthias Kurth.

Gleichzeitig kündigte Kurth an, mit der Hilfe von Verbrauchern auch weiterhin konsequent gegen Unternehmen vorzugehen, die das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung missachten. Wer einen solchen Werbeanruf erhält, obwohl keine Einwilligung vorliegt, kann sich über ein Formblatt an die Bundesnetzagentur wenden. Den direkten Link dorthin finden Sie am Ende dieses Artikels in den Links zum Thema.

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Im Forum diskutierenBeiträgeinsgesamt 2 Beiträge

Er meint, dass in diesem Falle keine Verfolgung möglich ist.

Zitat: "Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann. Dies ist zum Beispiel bei [...] automatisierten Werbeanrufen, bei...

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